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Neues Thema erstellenFrom: Anja Griesand
Für die, die es nicht mitbekommen haben, vor einigen Wochen wurden Hunde aus Griechenlandbei der Einreise am Flughafen Hannover vom Zollbeschlagnahmt,kostenpflichtig in Quarantäne gesteckt, Blut entnommen und ebenso kostenpflichtig Titerbestimmungen der Tollwutschutzimpfung in Auftrag gegeben. Die Begründung dafür lautete wie folgt:
Die Tollwutschutzimpfungist ungültig, da die Hunde erst danach ihren Chip bekommen haben. So schwachsinnig dasauch ist, das Ministerium und das Verwaltungsgericht haben es zumindest für Tierschutzvereine leiderso bestätigt (siehe unten )
Die Vorsitzende des griechischen Tierschutzvereins hat sich richtig in die Sache reingehängt, mit genau diesem Ergebnis:
> Liebe Kollegen,
> nach den Ereignissen mit den griechischen Hunden am hannoverschen
> Flughafen vor einigen Wochen, habe ich das Veterinäramt kontaktiert, um
> Rechtssicherheit für die Zukunft zu bekommen!
> Man teilte mir mit, daß die *Impfungen erst gültig werden, wenn der Hund
> auch gechipt ist*, so daß das Setzen des Chips *zeitgleich *erfolgen
> muss - oder *nach Setzen des Chips eine Tollwutimpfung *erfolgen muss,
> so daß das Verreisen dann erst nach 21 Tagen möglich ist.
> Das Ganze wurde vom Ministerium und vom Verwaltungsgericht bestätigt.
> Außerdem haben sie mir ein "Merkblatt zum innergemeinschaftlichen
> Verbringen von Hunden und Katzen durch gemeinnützige Vereine, z.B.
> Tierschutzorganisationen" zugesandt.
> Es besagt, daß bei Tierschutzorganisationen davon auszugehen ist, daß
> die Tiere für eine Eigentumsübertragung vorgesehen sind und deshalb
> anstatt der Heimtierverordnung hier die
> *Binnenmarkt-Tierseuchenverordnung anzuwenden* ist.
>
> Neben den uns allen bekannten Regelungen (EU-Pass, tierärztl.
> Untersuchung max. 24 Std. vor Reise, Chip, Tollwut mit frühestens 12
> Wochen, mind. 21 Tage alt), ist es *untersagt *(da eben die
> Heimtierverordnung keine Anwendung findet), ungeimpfte Welpen unter 3
> Monaten zu verbringen, wenn das Muttertier sie begleitet oder diese
> Bescheinigung beiliegt, daß das Tier nicht mit wilden Tieren in Kontakt
> kam und ausschließlich am Ort seiner Geburt gehalten wurde.
Natürlich geltendiese Regelung nicht nur für den FlughafenHannover sondern sind bundesweit anwendbar.
Das bedeutet für uns Tierschützer und unsere Tiere folgendeinfache Regelung:
Das Setzen des Chips darf nur zeitgleich oder vor der Tollwutschutzimpfung erfolgen, damit am Zolldie Einreise der Tiere nichtverwehrtwerden kann.
Hallo,
bin neu hier und betreibe Tierschutz in Tunesien, wo ich auch die meiste Zeit lebe.
Ich habe letztes Jahr 2 und im Februar 1 Hund nach Deutschland gebracht, natuerlich mit dem ganzen Procedere, welches noetig ist aus einem Nicht-EU-Land, in dem Tollwut vorkommt. Ich bin nach Frankfurt geflogen, aber nie kontrolliert worden. Diese Zollbestimmungen gelten ja dann generell und ich hatte nur Glueck, dass ich nicht kontrolliert worden bin. Die Hunde waren vor Implatierung des Chips geimpft worden, der Chip wurde am Tag der Blutentnahme fuer die Titerbestimmung gesetzt.
Im April kommt ein weiterer Hund nach D. Da die erste Titerbestimmung aber negativ war, wurde nochmal geimpft, dann wieder die Titerbestimmung, die dann in Ordnung war.
Also duerfte das kein Problem sein.
In Zukunft muss ich dann also gleich bei der Impfung den Chip setzen lassen, auch wenn ich da noch gar nicht weiss, ob der Hund (oder die Katze) ausreist. Oder ist das anders, wenn die Titerbestimmung erfolgt, denn die ist ja innerhalb der EU nicht vorgeschrieben?
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