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Katze
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Beschreibung
Vertrag zur Übernahme eines Tieres - einfach kopieren und im Word abspeichern - kann gern weitergegeben werden Besitzer/Vorbesitzer Herrn/Frau/Fam. _____________________________________ (Name) Telefon: _____________________________________ e-mail: _____________________________________ Anschrift: ____________________________________________________ Personalausw.-Nr. __________________________ ausst. Behörde: ____________ Übernehmer/Empfänger Herrn/Frau/Fam. _____________________________________ (Name) Telefon: _____________________________________ e-mail: _____________________________________ Anschrift: ____________________________________________________ Personalausw.-Nr. __________________________ ausst. Behörde: ____________ schließen den nachfolgenden Abgabeschutzvertrag. Bezeichnung des Tieres: Name: ___________________________________________ Geburtsdatum: ___________________________________________ Rasse: ___________________________________________ Farbe/bes. Kennzeichen: ___________________________________________ TASSO-Identitäts-Nummer: ___________________________________________ männlich? weiblich? kastriert? § 1 Damit das vermittelte Tier auch nach seiner Übergabe gegen eventuellen Missbrauch oder Tierquälerei geschützt bleibt, geht das übernommene Tier nur in den Besitz über. Der Empfänger wird darauf hingewiesen, dass er mit der Übergabe des Tieres Tierhalter im Sinne des § 833 BGB ist und ab diesem Zeitpunkt für alle vom Tier verursachten Schäden und Kosten aufzukommen hat. § 2 Das Tier befindet sich in einem abgabefähigen Alter und muss nicht mehr von der Mutter versorgt werden. § 3 Der zukünftige Halter ist über eventuell vorhandene Krankheiten und seelische Gebrechen und Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Unverträglichkeit mit anderen Tieren, Kinderfeindlichkeit und dergleichen aufgeklärt. Zum Abgabezeitpunkt ist das Tier ohne offensichtliche gesundheitliche Schäden, geimpft, entwurmt sowie mittels Chip beim Haustierzentralregister „TASSO“ registriert. § 4 Der Abnehmer verfügt über die notwendigen Kenntnisse, Besonderheiten und Bedürfnisse der übergebenen Tierart. § 5 Der Abnehmer verpflichtet sich, das Tier im Einklang mit den tierschutzrechtlichen Vorschriften und artgerecht bzw. als Haustier zu halten, ausreichend und artgerecht zu füttern, ordnungsgemäß zu pflegen, eine artgerechte Unterkunft zu bieten und für die Gesunderhaltung in psychischer und physischer Sicht Sorge zu tragen. Dazu gehört ebenfalls auf verletzungsgefährdende Utensilien wie Katzenhalsbänder jeglicher Art, es sei denn zum kontrollierten Freigang an der Leine, zu verzichten. § 6 Eine Haltung ausschließlich in Hof, Zwinger, Keller, Scheune oder ähnlichen Gebäuden oder Gebäudeteilen wird prinzipiell untersagt. Dem Tier ist jederzeit, auch nachts der Aufenthalt in den familiären Wohnräumen zu ermöglichen. § 7 Die üblichen Schutzimpfungen (bei Katzen: Schnupfen, Seuche, Leukose, Tollwut) sind bei Bedarf aufzufrischen. Zum Schutz der Gesundheit des Tieres sind sie zeitversetzt vorzunehmen. Die Impfung von Leukose- und Tollwutserum hat in den hinteren Oberschenkel zu erfolgen. Sollte das Tier einmal erkranken, verpflichtet sich der Empfänger eine notwendige medizinische Versorgung durch einen Tierarzt oder Tierheilpraktiker durchführen zu lassen. Darüber hinaus ist das Tier, falls noch nicht erfolgt, mit Erreichen der Geschlechtsreife und vor Gewährung von Freigang durch einen Tierarzt kastrieren zu lassen. § 8 Die Tötung des Tieres ist mit Ausnahme von zwingenden medizinischen Gründen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vorbesitzer und in Absprache mit dessen Tierarzt zulässig. Bei Verweigerung der Tötung durch den Vorbesitzer ist dieser verpflichtet das Tier entschädigungslos zurückzunehmen. Der Vorbesitzer ist von der Tötung innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung des tierärztlichen Berichtes zu informieren. § 9 Ein Abhandenkommen des Tieres ist spätestens nach vier Tagen nach dem Zeitpunkt des Vermissens der zuständigen Polizeidienststelle bzw. Ordnungsbehörde als auch dem zuständigen Tierschutzverein, dem Tasso-Suchregister als auch dem Vorbesitzer zu melden. § 10 An dem Tier dürfen keine Versuche oder Experimente durchgeführt werden, die dem Tier schaden können, egal welcher Art oder zu welchem Zweck diese dienen. Jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen und solche auch nicht durch Dritte zu dulden. § 11 Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Tieres an Dritte (auch Familienmitglieder oder Tierschutzorganisationen) ist ausdrücklich untersagt, sie bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vorbesitzers. Kann oder will der Empfänger das Tier nicht mehr halten, so verpflichtet er sich, hiermit das Tier unentgeltlich an den Vorbesitzer zurückzugeben. § 12 Der Empfänger des Tieres gestattet dem Vorbesitzer sich in regelmäßigen Abständen über das Wohlergehen seines Tieres zu informieren und Ort und Haltung des Tieres zu besichtigen und dazu das Haus/die Wohnung zu betreten. Sollte das Tier nicht artgerecht gehalten werden, ist dieser berechtigt, das Tier zurückzunehmen. § 13 Der Vorbesitzer erklärt sich dazu bereit, jederzeit Fragen des Empfängers, die sich um das Tier drehen, nach bestem Gewissen zu beantworten. § 14 Bei einem Umzug ist der Vorbesitzer innerhalb von 14 Tagen zu informieren. Dies beruht auf Gegenseitigkeit. § 15 Der Vorbesitzer verpflichtet sich, nach Absprache, das Tier während des Urlaubes oder sonstigen Abwesenheiten (z. B. Krankenhausaufenthalt) des Empfängers in seinen Räumlichkeiten zu betreuen. § 16 Trotz aller Vorsorge kann nicht ausgeschlossen werden, das dass zu vermittelnde Tier nicht erkennbar (z.B. Virusinfektion) bereits erkrankt ist. Sollte eine Erkrankung nach Vermittlung zum Ausbruch kommen, wird der Empfänger gebeten den Vorbesitzer hiervon in Kenntnis zu setzen und auch über den weiteren Behandlungsverlauf zu informieren. § 17 Wird gegen eine dieser Bestimmungen verstoßen, behält sich der Vorbesitzer den Rücktritt von diesem Vertrag vor. Aufwendungen werden nicht erstattet. § 18 Der Empfänger ist darüber hinaus verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,- Euro für den Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der oben genannten Vertragspflichten an die nachfolgend genannte Organisation zu entrichten. Die Vertragsstrafe ist fällig 14 Tage nach Eingang der Aufforderung der Zahlung. Der Vorbesitzer ist durch eine Kopie des Überweisungsvorgangs zu informieren. § 19 Die Abgabe erfolgt per Schutzvertrag gegen eine einmalige Spende von ________ Euro an den: ___________________________________________ ___________________________________________ ___________________________________________ ___________________________________________ § 20 Sollten sich einige Vertragsbestandteile als unwirksam herausstellen, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung wird ersetzt durch eine solche, die der ursprünglichen wirtschaftlich am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit und bedürfen der Schriftform. Gerichtstand ist Berlin. Die auf vorstehend getrennten Seiten aufgeführten Vertragsbedingungen hat der Empfänger gelesen, verstanden und sie werden von diesem ausnahmslos anerkannt. Sie sind Bestandteil dieses Vertrages. Auf den Gewährleistungsausschuss wird ausdrücklich hingewiesen. Jede Änderung des Vertrages ist schriftlich mit beiden Partnern zu vereinbaren. Jede Partei hat eine Ausfertigung des Vertrages erhalten. ________________________ ____________________________ Ort, Datum Unterschrift Empfänger/in _____________________________________________________ Unterschrift Vorbesitzer
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