1. Geltungsbereich/Vertragsgrundlagen
1.1 Für den Anzeigenauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Fressnapf Tiernahrungs GmbH (nachfolgend „Fressnapf“ genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anzeigenkunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) sind ausgeschlossen. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Fressnapf im Einzelfall diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Ein „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag zwischen Fressnapf und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Werbe- oder Informationsanzeigen im Kleinanzeigenbereich (nachfolgend als „Anzeigen“ bezeichnet) im Fressnapf Journal sowie auf der Internetseite www.fressnapf.de.
1.3 Ein verbindlicher Anzeigenauftrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber auf der Internetseite http://www.fressnapf.de/community/kleinanzeigen/neue-anzeige-aufgeben eine oder mehrere Anzeigen schaltet. Das Inserat wird durch ein Pop-up-Fenster auf dem Bildschirm des Auftraggebers bestätigt. In dem Fenster wird dem Auftraggeber Folgendes mitgeteilt: „Deine Kleinanzeige wurde erstellt. Du hast deine Kleinanzeige erfolgreich erstellt. Bis zum jeweiligen Anzeigenschluss kannst du deine Kleinanzeige im Bereich ‚Meine Kleinanzeigen‘ unter dem Reiter ‚Warteschleife‘ noch verändern oder aktualisieren.“ Eine zusätzliche schriftliche Bestätigung des Auftrags durch Fressnapf erfolgt nicht. In Ausnahmefällen ist auch ein Buchungsauftrag per Post, Fax oder E-Mail möglich. Dieser Auftrag muss durch Fressnapf schriftlich bestätigt werden.
1.4 Formate, Preise und Rabatte sind der Rubrik Preise und Termine zu entnehmen.
2. Leistungen von Fressnapf
2.1 Fressnapf wird die geschuldeten Leistungen gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbringen. Die Leistungen umfassen insbesondere den Abdruck der Anzeige im Fressnapf-Journal in der üblichen Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten. Ferner wird Fressnapf die Anzeigen pünktlich zum vereinbarten Termin abdrucken.
2.2 Fressnapf behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn:
•deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt,
•deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde,
•deren Veröffentlichung für Fressnapf wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber wird seine gesetzlichen und vertraglichen Mitwirkungspflichten mit der erforderlichen Sorgfalt erfüllen.
Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben von Fressnapf entsprechende Vorlagen für Anzeigen anzuliefern. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert Fressnapf unverzüglich Ersatz an.
3.2 Die einzelnen Anforderungen an die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckvorlagen sind in der Rubrik Anzeigen aufgeben näher erläutert.
Bei nicht korrekter Vorlage (Format oder Größe) behält sich Fressnapf vor, die entsprechende Anpassung in Abstimmung mit dem Auftraggeber und gegen Berechnung selbst vorzunehmen. Vom Auftraggeber gelieferte Vorlagen können von Fressnapf auf Mängel geprüft werden. In diesem Fall weist Fressnapf den Auftraggeber auf offensichtlich nicht einwandfreie Unterlagen hin. Kann Fressnapf etwaige Mängel der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckvorlagen nicht oder erst während der Ausführung des Auftrags erkennen, so kann der Auftraggeber bei hierauf beruhender mangelhafter Leistung von Fressnapf keine Ersatz-, Gewährleistungs- oder Erfüllungsansprüche ableiten. Die Beseitigung derartiger verborgener Mängel erfolgt nach Absprache mit dem Auftraggeber entweder durch diesen oder auf dessen Kosten.
3.3 Der Auftraggeber stellt die für die Bearbeitung des Auftrags erforderlichen Unterlagen zu dem in der Rubrik Preise und Termine aufgeführten Zeitpunkt zur Verfügung. Der angestrebte Herstellungs- und Veröffentlichungstermin kann nur eingehalten werden, wenn die Anzeigendaten (Druckunterlagen) vom Auftraggeber fristgerecht geliefert werden.
4. Nutzungsrechte des Auftraggebers
4.1 Fressnapf ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er über sämtliche für die Nutzung und Verbreitung der Anzeige erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte verfügt, die für die von ihm gestellten Unterlagen und geistigen Werke bestehen. Er stellt Fressnapf insoweit von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen, insbesondere von wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter, auf erstes Anfordern frei. Ferner wird Fressnapf von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fressnapf nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
4.2 Der Auftraggeber überträgt Fressnapf sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
5. Vergütung und Abrechnung
5.1 Der Auftraggeber hat Fressnapf die Vergütung gemäß aktueller Preise zu zahlen, die in der Rubrik Preise und Termine eingesehen werden können. Zusätzliche Leistungen werden aufgrund gesonderter Vereinbarungen in Rechnung gestellt. Die Vergütungen verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum vom Konto des Auftraggebers abgebucht. Der Auftraggeber ist vorleistungspflichtig. Erst nach Erhalt der Rechnungssumme wird die Anzeige des Auftraggebers veröffentlicht. Sollte eine Abbuchung fehlschlagen, behält sich Fressnapf vor, die Anzeige nicht zu veröffentlichen.
5.3 Bei Zahlungsverzug werden der gesetzliche Zinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Fressnapf kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist Fressnapf berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
5.4 Fressnapf ist an die vereinbarten Preise und Bedingungen nur gebunden, wenn der Auftraggeber die für die Bearbeitung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig liefert.
6. Mängelansprüche
6.1 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige, trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen und rechtzeitiger Reklamation, Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
6.2 Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinungsdatum geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber spätestens ein Jahr nach Veröffentlichung der Anzeige reklamieren.
6.3 Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für Fressnapf mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt Fressnapf eine ihr gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert Fressnapf die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung Fressnapf nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
6.4 Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten verjähren zwölf Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
7. Haftung
7.1 Fressnapf haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Werbeauftrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut.
7.2 Die Schadensersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen Fressnapf unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
7.3 Soweit die Haftung von Fressnapf nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Schadensersatzansprüche gegen Fressnapf verjähren, mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter oder vorsätzlicher Handlung, in zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen Fressnapfs zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen nicht, stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung zu. Dies gilt auch, wenn er sonstige Regelungen dieser AGB oder der Preisliste nicht beachtet. Der Auftraggeber haftet dafür, dass übermittelte Daten frei von Viren sind. Dateien mit Viren kann Fressnapf löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Fressnapf behält sich im Übrigen Ersatzansprüche für von Viren verursachte Schäden vor.
8. Rücktritt
Fressnapf ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, von dem Fressnapf erst nach Vertragsschluss Kenntnis erlangt hat. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Anzeige gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1 Mündliche Nebenabreden sowie der Ausschluss, die Änderung und/oder Ergänzung dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
9.2 Der Bestand des Vertrags wird nicht durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, sonstiger Vertragsbedingungen oder durch etwaige Regelungslücken berührt. Eine unwirksame Bestimmung oder Regelungslücke ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung sowie der übrigen Bestimmungen des Vertrags weitestgehend entspricht.
9.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts Krefeld. Es gilt deutsches Recht.
Stand: 01.03.2011
Fressnapf Tiernahrungs GmbH
Westpreußenstraße 32–38, 47809 Krefeld
Postfach 93 26, 47750 Krefeld