Grenzenlos reisen: Einreisebestimmungen für Italien und weitere Länder

Wenn das Mittelmehr ruft, dann ab nach Frankreich oder Italien! Oder doch lieber in die österreichischen Berge? Auch Tschechien und Kroatien locken mit tollen Reisezielen, und in alle diese Länder kannst du deinen Hund mitnehmen, wenn du dich an die Bestimmungen hältst. Die Reise in diese Länder ist natürlich mit dem Auto möglich, denk aber an regelmäßige Pausen und Abkühlungen für Mensch und Hund. Bei der Fahrt über die Alpen müsst ihr große Höhenunterschiede bewältigen, die deinem Hund auf die Ohren drücken. Wie dir im Flugzeug ein Kaugummi, hilft deinem Hund ein Kauknochen, um den Druck auf den Ohren zu lindern. Am besten sprichst du vor der Reise mit deinem Tierarzt, um dir weitere gute Reisetipps von einem erfahrenen Fachmann zu holen.

Mit dem Hund ins Ausland: Einreisebestimmungen für Italien, Frankreich und Österreich

Bella Italia lockt Bello mit schönen Stränden, Bergen, Seen, Meer und heißen Sommertagen. Für den Italienurlaub gelten bei der Einreise die EU-Bestimmungen. Dein Hund braucht also einen EU-Heimtierpass mit tierärztlicher Bestätigung der Tollwutimpfung und einen Mikrochip bzw. eine Ohrtätowierung. Das Gleiche gilt für Österreich. In Italien musst du Leine und Maulkorb für deinen Hund zumindest mit dir führen. Vor allem in Österreich herrscht in den meisten Innenstädten Maulkorbpflicht. Auch in Frankreich gelten die Einreisebestimmungen der EU. Das heißt, bei Erstimpfung gegen Tollwut muss der Welpe mindestens drei Monate alt sein, eine Erstimpfung muss mindestens 30 Tage zurückliegen. Bei Auffrischungsimpfungen gegen Tollwut gelten die Impfstoffherstellerangaben, also üblicherweise drei Jahre nach der letztmaligen Tollwutimpfung, was im EU-Heimtierausweis eingetragen sein muss. Die Einreise mit Kampfhunden der Kategorie 1 ist in Frankreich verboten. Dazu zählt der Pit Bull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Mastiff und Tosa Inu. Hunde der Kategorie 2 (dazu gehören auch Hunde der Kategorie 1, wenn sie in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, Ausnahme sind Rottweiler und rottweilerähnliche Hunde, die keinen Stammbucheintrag benötigen) unterliegen Leinen- und Maulkorbpflicht und dürfen nur von einer volljährigen Person geführt werden. Hunde beider Kategorien dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.

Mit dem Hund ins Ausland: Einreisebestimmungen für Tschechien und Kroatien

In Tschechien gelten die Einreisebestimmungen der EU, also sind der EU-Heimtierpass und ein Mikrochip oder eine Tätowierung nötig. Leinen- und Maulkorbzwang wird in Tschechien von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Für das ganze Land gilt jedoch Leinenpflicht in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt generelle Maulkorbpflicht für Hunde. Auch Kroatien hat seine Einreisebestimmungen für Heimtiere weitestgehend an die üblichen EU-Vorgaben angeglichen (siehe „Einreise-Check“). Die Auslegung dieser Vorgaben richtet sich jedoch in allen Ländern nach der aktuellen Tollwutsituation und wird im Falle einer drohenden Epidemie daran angepasst. Deshalb sollte man vor Reiseantritt bei der jeweiligen Botschaft anfragen oder sich auf den Internetseiten der Auswärtigen Ämter über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen für Hunde informieren.

Checkliste Einreisebestimmungen für den Hund

Einreisebestimmungen für Italien

  • EU-Heimtierpass
  • Mikrochip/Tätowierung
  • gültige Tollwutimpfung
  • Bei Tollwuterstimpfung muss der Welpe mind. drei Monate alt sein, die Erstimpfung muss mind. 30 Tage zurückliegen
  • Maulkorb und Leine sind ständig mitzuführen

Einreisebestimmungen für Frankreich

  • EU-Heimtierpass
  • Mikrochip/Tätowierung
  • gültige Tollwutimpfung
  • Bei Tollwuterstimpfung muss der Welpe mind. drei Monate alt sein, die Erstimpfung muss mind. 30 Tage zurückliegen
  • Einfuhrverbot für Kampfhunde der Kategorie 1: Pit Bull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Mastiff, Tosa , Auflagen für Hunde der Kategorie 2

Einreisebestimmungen für Österreich

  • EU-Heimtierpass
  • Mikrochip/Tätowierung
  • gültige Tollwutimpfung
  • Bei Tollwuterstimpfung muss der Welpe mind. drei Monate alt sein, die Erstimpfung muss mind. 30 Tage zurückliegen
  • Leinenpflicht auf öffentlichen Plätzen, Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

Einreisebestimmungen für Tschechien

  • EU-Heimtierpass
  • Mikrochip/Tätowierung
  • gültige Tollwutimpfung
  • Bei Tollwuterstimpfung muss der Welpe mind. drei Monate alt sein, die Erstimpfung muss mind. 30 Tage zurückliegen
  • Leinen- oder Maulkorbpflicht wird örtlich individuell geregelt

Einreisebestimmungen für Kroatien

  • EU-Heimtierpass
  • Mikrochip/Tätowierung
  • gültige Tollwutimpfung
  • Bei Tollwuterstimpfung muss der Welpe mind. drei Monate alt sein, die Erstimpfung muss mind. 30 Tage zurückliegen
  • tierärztliches Gesundheitszeugnis und Bestätigung der Freiheit von ansteckenden und meldepflichtigen Krankheiten
  • Leinenzwang und Maulkorbpflicht für bestimmte Rassen : Dobermann, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, japanische Kampfhunde, Mastinos, Bernhardiner und all deren Kreuzungengesetzliche Leinenpflicht für alle Rassen

Hier kannst du dir die Einreisebestimmungen für Italien, Frankreich, Österreich, Tschechien und Kroatien als Checkliste downloaden

© 2012 Fressnapf Tiernahrungs GmbH | www.fressnapf.de