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EU-Einreisebestimmungen für Hunde

Einreisebestimmungen

Ein echter Hundeliebhaber will auch den Urlaub nicht ohne seinen Vierbeiner verbringen. Doch was gilt es bei der Einreise in EU-Länder zu beachten? Einen Überblick erhältst du hier.

Drei Voraussetzungen für die Einreise in EU-Länder

Die gute Nachricht: Das Verreisen mit Hund innerhalb der EU war noch nie so einfach. Die EU-Verordnung Nr. 576/2013 regelt seit 2013 die Einreisebestimmungen für Hunde und gilt für alle EU-Länder.

Das braucht dein Hund:

  • EU-Heimtierpass („blauer Pass“)
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Mikrochip

In manchen Ländern muss er außerdem ein Mindestalter von 15 Wochen haben.

EU-Heimtierpass zwingend erforderlich

Der EU-Heimtierpass darf ausschließlich von dazu ermächtigten Tierärzt:innen ausgestellt werden. Bevor die notwendigen Angaben und Impfungen eingetragen werden, muss das Tier gechippt und eindeutig seinem Heimtierpass zugeordnet sein. Der EU-Heimtierpass ist Identitätsnachweis und Impfbescheinigung in einem.

Er enthält unter anderem:

  • Deine persönlichen Angaben
  • Angaben zum Aussteller (Tierärzt:in) mit Stempel und Unterschrift
  • Impfungen und Auffrischungsimpfungen
  • Art des Mikrochips, Mikrochipnummer und Barcode
  • Angabe zur Tätowierungsstelle (falls vor Juli 2011 tätowiert)

Alte Tierpässe behalten ihre Gültigkeit. Aus Sicherheitsgründen müssen dort verwendete Aufkleber für Impfungen und Mikrochipnummer durch Laminieren oder Klebestreifen gesichert werden. Der Heimtierpass läuft nicht ab – er ist bis zum Tod des Tieres gültig.

Mikrochip ist verpflichtend

Zur eindeutigen Identifikation muss dein Vierbeiner elektronisch gekennzeichnet sein. Dazu wird ihm an der linken Halsseite ein Chip in der Größe eines Reiskorns unter die Haut gesetzt. Dieser sollte ISO-Norm 11784 oder 11785 entsprechen, denn bei anderen Mikrochips musst du selbst ein Lesegerät zur Verfügung stellen. Achtung: Kann der Mikrochip nicht ausgelesen werden, wird die Einreise verweigert.

Gültige Tollwutimpfung

Die Tollwutimpfung muss mit ihrer Gültigkeitsdauer im Heimtierpass eingetragen werden. Wichtig zu wissen: Bei der Erstimpfung setzt die Gültigkeit erst 21 Tage nach der Impfung ein. Jährliche Tollwutimpfungen sind seit 2004 im EU-Raum nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, da sie für den Immunschutz keinen Mehrwert bieten.

Besondere Bestimmungen

Frühestens fünf Tage und spätestens 24 Stunden vor Reiseantritt nach Großbritannien, Nordirland, Irland, Malta, Finnland und Norwegen muss dein Hund eine Bandwurmbehandlung erhalten, die im Heimtierausweis eingetragen wird. Nicht alle Hunderassen sind in allen EU-Ländern willkommen. Besonders für als gefährlich eingestufte Hunderassen können je nach Land Einreisebeschränkungen gelten. Informiere dich also vorab. Die Tierärztekammer Hamburg informiert aktuell über die Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der EU.

Frag einen Experten

Du bist dir nicht sicher, ob für dein Reiseland weitere Vorkehrungen wie Parasitenprophylaxe oder Impfungen zu treffen sind? Frag Dr. Fressnapf!

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