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Haftpflichtversicherung – nützlich oder überflüssig?

23.10.2023 - Lesedauer: 2 Minuten

Eine Katze steckt ihren Kopf in einem Blumentopf und die Pflanze liegt daneben.

Versicherungen sind generell eine sinnvolle Sache. Bei Tieren wie Hunden oder Pferden hat sich ein spezieller Haftpflicht-Versicherungsschutz bewährt. Und wie sieht es bei Katzen aus?

Warum bin ich für meine Katze haftbar?

Der Begriff „Haftpflicht“ sagt aus, dass jemand für Schäden, die er einer anderen Person gegenüber verursacht, ersatzpflichtig ist. Entstehen Beschädigungen, Verdienstausfall oder Folgekosten, zum Beispiel für ärztliche Behandlungen nach einem Unfall, hat der Verursacher des Schadens dafür aufzukommen. Als „Verursacher“ giltst du auch, wenn der Schaden nicht unmittelbar durch dein Zutun, sondern indirekt zustande kommt. So musst du als Halter:in für Aktionen deines Haustiers aufkommen. Festgelegt ist das im Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Dabei gibt es im Gesetz eine interessante Differenzierung: Privat gehaltene Haustiere gelten als Luxus. Der Versicherungsschutz der Haftpflicht greift, wenn das Tier einen Schaden verursacht, den der Mensch unmittelbar nicht zu verantworten hat. Halter:innen von Nutztieren oder bei gewerblicher Tierhaltung hingegen würden nur für Schäden haften, wenn sie nachweislich ihre Sorgfaltspflicht verletzt hätten.

Löst also das Haustier einen Unfall aus oder verursacht materiellen Schaden, ist dies eine indirekte Auswirkung deiner Tierhaltung, für die du als Privatperson verantwortlich bist. Denn nach Rechtsauslegung ist das Tier nun einmal eine „Sache“ in deinem Besitz. Am Ende liegt die Haftbarkeit bei dir.

Reicht die private Haftpflichtversicherung aus?

Nun stellt sich die Frage, ob Schäden durch die Katze nicht durch die ohnehin vorhandene private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Schließlich wird die Haustierhaltung nach dem Gesetz als eine „Verlängerung“ deiner eigenen Person interpretiert. Die Antwort lautet: in der Regel ja. Eine explizite Tierhalter-Haftpflicht für Katzen gibt es derzeit nicht.

Viele private Haftpflichtversicherungen schließen für Katzen die Abdeckung von Schäden ein, die der sogenannten „Gefährdungshaftung“ unterliegen. Das bedeutet, dass das Verhalten von Tieren selbst bei bester Erziehung nicht immer vorausgesagt werden kann. Da Katzen aber wesentlich seltener in Schadensfälle verwickelt sind und im Zweifelsfall geringere Kosten verursachen als zum Beispiel Pferde oder Hunde, sind sie im Rahmen der Gefährdungshaftung oft eingeschlossen.

Wohlgemerkt: Solche „Katzen-inklusiv-Verträge“ gehen von geringeren Sachschäden aus, etwa, wenn die Katze die Designerhandtasche eines Besuchers zerkratzt oder sich ein Meerschweinchen aus dem Freigehege des Nachbarn schnappt. 

Folgende Punkte sollten abgedeckt sein:

  • Mietsachschäden
  • Schäden an Gebäuden oder beweglichen Gütern
  • Personenschäden
  • Passiver Rechtsschutz

 

Prüfe deinen Privathaftpflicht-Versicherungsvertrag. Wenn die Katze nicht mitversichert ist, lass den Vertrag erweitern.

Die Versicherungssumme

Bei der Frage nach der Versicherungssumme spielt es natürlich eine Rolle, wie wahrscheinlich ein extremer Schadensfall ist: Wenn deine Katze ein Stubentiger ist, besteht ein wesentlich geringeres Risiko als bei einem abenteuerlustigen Freigänger. Eine Haftpflichtversicherung sollte jedoch eine Summe von mindestens fünf Millionen Euro abdecken, so die Ansicht von Versicherungsexpert:innen.

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