Teilnahmebedingungen „Fell in Love“

Veranstalter von „Fell in Love“ ist die Fressnapf Tiernahrungs GmbH. Diese Teilnahmebedingungen beziehen sich auf das Format “Fell in Love”, in der Folge „Show“ genannt. Die Ausstrahlung der Show findet auf den sozialen Netzwerken von Fressnapf statt. Die Ausstrahlung erfolgt in drei Phasen: Aufrufphase, Showphase und Reunionphase, die im Einzelnen unter Punkt 2 genauer definiert werden.

Die Teilnahme an der Show ist kostenlos. Um an der Show teilnehmen zu können, muss der Teilnehmende das Online-Formular ausfüllen und ein Vorstellungsvideo hochladen auf der entsprechenden Internetseite (fressnapf.de/fellinlove). Ebenfalls müssen die Teilnahmebedingungen durch Aktivieren des Reglers akzeptiert werden.

 

1. Teilnahme an der Show

1.1 Das Castingformat „Fell in Love“ („Show“) ist eine interaktive Show, die von der Fressnapf Tiernahrungs GmbH in Zusammenarbeit mit der Agentur Creative Cosmos 15 GmbH („Produzent“) produziert wird und durch die Social Media Kanäle der Fressnapf Tiernahrungs GmbH („Fressnapf“) insbesondere auf YouTube, Instagram, Facebook und TikTok ausgestrahlt wird. Durch Mitwirkung an der Show (insbesondere durch Zusendung von Vorstellungs-Videos und ausgefülltem Fragebogen, spätestens jedoch mit den ersten Gesprächen) erklärt sich der/die Teilnehmer:in mit diesen Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden.

1.2 Die Show besteht aus einer Aufruf- einer Show- sowie einer Reunionphase und wird im Internet übertragen („Produktion“). Die Phasen werden unter Punkt 2 detailliert beschrieben. Die Aufrufphase findet ohne Mitwirken der Bewerber:innen statt – diese dient dazu, potenzielle Bewerber:innen zu erreichen. In der Showphase finden die Bewerber:innen ihren neuen Hund und müssen einen von vier Tagen in Stuttgart vor Ort sein.  In der Reunionphase besuchen wir mit einem Filmteam die Bewerber:innen in ihrem Alltag mit ihrem neuen Hund, die Location wird noch definiert. Auch hier sollte jede:r Bewerber:in an einem von vier Drehtagen anwesend sein. Die Teilnahme am Wettbewerb unterliegt diesen Teilnahmebedingungen und der später zu unterzeichnenden Teilnahmevereinbarung zwischen der Agentur und dem/der Teilnehmer:in. Die Auswahl geeigneter Teilnehmer:innen erfolgt durch die Fressnapf Tiernahrungs GmbH in Abstimmung mit dem Tierheim Stuttgart, das ihrem echten Adoptionsverfahren entspricht.

1.3 Die Teilnahme an der Show ist kostenlos. Um an der Show teilnehmen zu können, muss der/die Teilnehmende das Online-Formular bis zum 08.03.2023 ausfüllen und ein Vorstellungsvideo hochladen auf der entsprechenden Internetseite (fressnapf.de/fellinlove). Ebenfalls müssen die Teilnahmebedingungen durch Aktivieren des Reglers akzeptiert werden.

1.4 Teilnehmer:innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Ausnahmen bilden Bewerber:innen, die als Familie an dem Format teilnehmen. Hier dürfen auch Kinder und Jugendliche Teil der Show sein, allerdings nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

1.5 Um an der Show und bei Weiterkommen einem echten Adoptionsprozess teilzunehmen, muss der/die Teilnehmer:in zwei unterschriebene Exemplare der Teilnahmevereinbarung vorlegen.

1.6 Nur Personen, die in Deutschland leben und arbeiten dürfen an der Show teilnehmen. Zur Bestätigung wird der/die Teilnehmer:in seinen Personalausweis oder Reisepass und ggf. entsprechende weitere Unterlagen (z.B. Aufenthaltstitel) vorlegen.

1.7 Dem/der Teilnehmer:in ist bekannt, dass aufgrund der Corona-Pandemie ggf. weitere, derzeit noch nicht absehbare Vorgaben einzuhalten sind (z.B. Zutrittsbeschränkungen bezogen auf den jeweiligen Impf- bzw. Genesenenstatus), die seiner Teilnahme am Wettbewerb entgegenstehen können.

 

2. Aufrufphase, Showphase, Reunionphase

2.1 Aufrufphase

2.1.1. Die Aufrufphase findet ohne Mitwirken der Bewerber:innen statt – diese dient dazu, potenzielle Bewerber:innen zu erreichen und wird vom 23.02.2023 bis zum 13.03.2023 ausgestrahlt.

2.1.2. Ziel der Aufrufphase ist es, passende Bewerber:innen für das Format zu finden. Folglich wird der/die Teilnehmer:in während der Aufrufphase noch nicht für die Produktion benötigt.

2.1.3. Die Bewerber:innen werden aufgerufen, sich auf der Landing Page www.fressnapf.de/fellinlove zu bewerben, in dem sie das Bewerbungsformular ausfüllen und Angaben zu ihrer Person machen. Es müssen alle Fragen beantwortet werden, unzureichend ausgefüllte Fragen werden für eine Teilnahme nicht in Betracht gezogen. Zusätzlich zum Formular muss ein Foto hochgeladen werden, in dem sich der/die Bewerber:in mit Bild vorstellt, damit sich die Jury ein besseres Bild der Bewerber:innen machen können.

2.1.4. Die Videos und persönlichen Informationen werden zunächst nur intern geteilt. Wenn ein:e Bewerber:in für eine Teilnahme in Erwägung gezogen wird, werden die persönlichen Daten an das Tierheim Stuttgart weitergeleitet und weiter verarbeitet.

2.1.5. Bei erfolgreicher Bewerbung werden die persönlichen Daten der Teilnehmer:innen ebenfalls an die Agentur Creative Cosmos 15 GmbH sowie an die Produktionsfirma Kojoten Filmproduktion GmbH weitergeleitet und die Bewerber:innen werden von einem Ansprechpartner bei Fressnapf schriftlich kontaktiert, um ein Videotelefonat zu vereinbaren, in dem der Ablauf der Adoption und der Show näher mit dem/der Bewerber:in besprochen wird. Zudem wird ein Termin für die Aufzeichnung der Show kommuniziert und es wird ein schriftliches Briefing geschickt, in dem alle Details für die Produktion mit dem/der Teilnehmer:in geteilt werden.

2.1.6. Mit dem Abschicken der Bewerbung willigt der/die Teilnehmer:in ein, dass seine Daten weitergegeben und verarbeitet werden.

 

2.2 Showphase

2.2.1. Die Showphase wird voraussichtlich zwischen dem 27.03.2023 und dem 30.03.2023 in Stuttgart produziert und zwischen dem 24.04.2023 und dem 30.04.2023 ausgestrahlt.

2.2.2. Ziel der Showphase des Formates „Fell in Love“ ist es, dass der/die Teilnehmer:in einen neuen Hund auf der Showbühne findet und den Adoptionsprozess mit dem Tierheim Stuttgart einleitet. In einzelnen Fällen kann der Adoptionsprozess bereits schon vorher eingeleitet sein, falls bereits ein passender Hund für den/die Teilnehmer:in beim Tierheim Stuttgart verfügbar ist. In diesem Falle werden die Hunde trotzdem auf der Showbühne offiziell mit dem/der Teilnehmer:in zusammengebracht, um die Kommunikation einheitlich zu gestalten.

2.2.3. Die Show wird an vier Tagen in Stuttgart produziert und der/die Teilnehmer:in muss dafür sorgen, dass er an einem bestimmen Tag persönlich vor Ort ist. Der genaue Termin wird spätestens eine Woche vorher mit dem/der Teilnehmer:in kommuniziert. Die voraussichtlichen Drehtermine finden im März 2023 statt, die Ausstrahlung erfolgt circa 4 Wochen nach Auszeichnung. Die An- und Abreise wird von der Produktionsfirma Kojoten Filmproduktion GmbH gebucht, bei eigener An- und Abreise werden die Kosten erstattet.

2.2.4. Sofern ein:e Teilnehmer:in ausgewählt wurde, an den Shows teilzunehmen, ist die Unterzeichnung des Teilnahmevertrags zwischen Agentur und Teilnehmer:in für die Shows Voraussetzung für die weitere Teilnahme. Sollte ein:e Teilnehmer:in, aus welchem Grunde auch immer, vor Beginn der Aufzeichnung der ersten Show diesen Vertrag nicht vollständig abgeschlossen haben, behält sich der Produzent das Recht vor, den/die Teilnehmer:in vom Wettbewerb auszuschließen.

2.2.5. Der/die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass alle aufgenommenen Ton- und Bildaufnahmen für die Ausstrahlung der Folgen verwertet und für dramaturgische Zwecke geschnitten und in Kontext gebracht werden.

 

2.3  Reunionphase

2.3.1. Die Reunionphase wird voraussichtlich zwischen dem 24.04.2023 und dem 27.04.2023 in Stuttgart produziert und zwischen dem 15.05.2023 und dem 21.05.2023 ausgestrahlt.

2.3.2. In der Reunionphase begleiten wir an insgesamt vier Drehtagen den Alltag der neu gefunden Hunde und Hundebesitzer:innen.

2.3.3.  Jede:r Teilnehmer:in muss an einem von vier Drehterminen anwesend sein, der Produktionsort wird vor der Produktionszeit noch genau definiert. Die An- und Abreise wird von der Produktionsfirma Kojoten Filmproduktion GmbH gebucht, bei eigener An- und Abreise werden die Kosten erstattet.

2.3.4. Der/die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass alle aufgenommen Ton- und Bildaufnahmen für die Ausstrahlung der Folgen verwertet und für dramaturgische Zwecke geschnitten und in Kontext gebracht werden.

 

3. Adoptionsprozess

Der Adoptionsprozess des neuen Hundes wird vom Tierheim Stuttgart begleitet, um sicher zu stellen, dass das Tier und Teilnehmer:in zusammenpassen und ein langfristiges Zuhause gefunden wird. Der Adoptionsprozess beginnt, je nach Teilnehmer:in, entweder bereits vor oder nach der Show und beeinflusst nicht den Ablauf während der Showproduktion. Es handelt sich hierbei um das Prozedere des Tierheims. Die folgenden Schritte des Adoptionsprozesses liegen entsprechend vollumfänglich in der Verantwortung des Tierheim Stuttgarts.

3.1. Im nächsten Schritt vereinbart der/die Teilnehmer:in einen Probetag, bei dem er zum Kennenlernen mit dem Hund Gassi geht. Bei dem/der Teilnehmer:in wird dann ein Vorbesuch angemeldet und das Zuhause besucht, um sich anzuschauen, wo der Hund hinkommt.

3.2. Im nächsten Schritt vereinbart der/die Teilnehmer:in einen Probetag, bei dem er zum Kennenlernen mit dem Hund Gassi geht. Bei dem/der Teilnehmer:in wird dann ein Vorbesuch angemeldet und Zuhause besucht, um sich anzuschauen, wo der Hund hinkommt.

3.3. Verläuft dieser Besuch positiv kann der/die Teilnehmer:in den Hund auf Probe für 2 Wochen mitnehmen. Nach diesen 2 Wochen wird dann der endgültige Abgabevertrag geschlossen.

 

4. Rechteübertragung an Bild- und Tonaufnahmen

4.1 Der/die Teilnehmer:in ist damit einverstanden und berechtigt den Produzenten hiermit unwiderruflich, Bild- und/oder Tonaufnahmen („Aufnahmen“) im Rahmen der Show von ihm anzufertigen und diese Aufnahmen im Rahmen und für Zwecke der Produktion zu verwenden. Vor diesem Hintergrund räumt der/die Teilnehmer:in Fressnapf unentgeltlich das ausschließliche, inhaltlich, örtlich und zeitlich unbegrenzte Recht ein, diese Aufnahmen umfassend ganz oder ausschnittsweise im Verhältnis zum Verbraucher unentgeltlich selbst oder durch von Produzenten ermächtigte Dritte zu nutzen. Die Nutzung und Verwertung kann zu jeglichen Zwecken, insbesondere zu kommerziellen und nicht-kommerziellen erfolgen. Diese Rechteeinräumung gilt auch für Presseveröffentlichungen und Promotionmaßnahmen betreffend die Produktion. Die Aufnahmen dürfen bearbeitet und die bearbeiteten Versionen ebenso umfassend genutzt werden wie die ursprünglichen Aufnahmen.

4.2 An den Aufnahmen (z. B. Videos, Fotografien) und an jeglichem anderen Material, das der/die Teilnehmer:in im Rahmen der Show an den Produzenten übermittelt oder übergibt, erwirbt Fressnapf Eigentum; es wird nicht zurückgeschickt. Fressnapf ist berechtigt, dieses Material im Umfang von Ziffer 4.1 und der begleitenden Presse-, Promotion- und Merchandisingmaßnahmen zu nutzen, insbesondere im Internet.

 

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

5.1 Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich mit Unterschrift eines Vertrags bis zum Ende der Reunionphase an der Show mitzuwirken, sodass der Adoptionsprozess vollumfassend dargestellt werden kann. Die konkreten Pflichten werden innerhalb des Vertrags geregelt. Solange der/die Teilnehmer:in an der Show teilnimmt, verpflichtet er sich, (1) sich für die Show, insbesondere an den produktionsbedingt vorgegebenen Orten und zu den produktionsbedingt vorgegebenen Zeiten, bereitzuhalten, (2) die jeweiligen Teilnahmevereinbarungen zu unterzeichnen, (3) die Regelungen der Teilnahmevereinbarungen zu beachten, einschließlich dieser Teilnahmebedingungen und jeglicher anderer Regeln, die im Studio oder an Drehorten gelten und (4) alle Informationen im Zusammenhang mit der Produktion und deren Vorbereitung streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

5.2 Hat der/die Teilnehmer:in einen aktuellen Management-, Merchandising,- Musikverlags-, Model-, Werbe-, Sponsoring-, digitalen Vermarktungs-, Künstlerexklusivvertrag oder einen anderen Vertrag über seine darstellerischen Leistungen und/oder Leistungen auf Social Media Kanälen, versichert der/die Teilnehmer:in, dass seine Teilnahme bei „Fell in Love“ mit seinem Management abgesprochen und freigegeben ist.

5.3 Fressnapf  behält sich das Recht vor, den Ablauf der Show, auch kurzfristig zu ändern. Solche Änderungen können u.a. in Form weiterer Treffen in der Show erfolgen, oder in der Form, dass zusätzliche Aufnahmen von dem/der Teilnehmer:in verlangt werden, oder dass der vorgesehene Aufzeichnungsplan geändert wird.

5.4 Fressnapf behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen unter Angabe von Gründen zu ändern oder den Wettbewerb zu jeder Zeit und ohne Haftung gegenüber dem/der Teilnehmer:in zu beenden.

5.5 Fressnapf behält sich das Recht vor, den Teilnehmenden zu jeder Zeit vom Wettbewerb auszuschließen. Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn (1) der/die Teilnehmer:in einen Nachweis seiner Identität oder seiner Teilnahmeberechtigung nicht innerhalb angemessener Frist erbringen kann oder (2) persönliche Angaben und Informationen die der/die Teilnehmer:in gegenüber dem Produzenten macht, nicht der Wahrheit entsprechen, unvollständig oder irreführend sind.

5.6  Fressnapf behält sich weiter das Recht vor, eine:n Teilnehmer:in, der aus irgendeinem Grunde nicht oder nicht mehr an der Show teilnehmen kann oder ausgeschlossen wird, auszutauschen. Der Ersatz kann auch durch eine:n Teilnehmer:in erfolgen, der sich im Rahmen der Aufrufphase beworben hat oder auf der Warteliste des Tierheims steht.

5.7  Fressnapf ist nicht verpflichtet, abgelehnte Teilnehmer:innen über die ablehnende Entscheidung des Produzenten zu informieren bzw. diese zu begründen. Entscheidungen des Produzenten und des Tierheims sind abschließend. Der Bewerber hat keinen Anspruch auf Teilnahme und Mitwirkung an der Show. Ein Bewerber, der (aus welchem Grunde auch immer) an der Teilnahme der Show gehindert ist, hat keinen Anspruch darauf, dass die Show verschoben wird. Dem/der Teilnehmer:in stehen keine Ansprüche zu, sollte er den Wettbewerb vor Beendigung (aus welchem Grund auch immer) verlassen oder ausgeschlossen werden. Gleiches gilt auch für den Fall, dass die Show vor dem vorgesehenen Ende abgebrochen wird.

5.8 Der/die Teilnehmer:in hat keinen Anspruch darauf, dass seiner Darbietung aufgezeichnet und/oder gesendet wird.

5.9 Für den Fall einer Meinungsverschiedenheit über den Ablauf der Show, eines Teils der Show oder über diese Teilnahmebedingungen ist die Entscheidung von Fressnapf abschließend und bindend.

5.10 Die Auswahl des Hundes erfolgt grundsätzlich gemeinschaftlich durch das Tierheim und den Bewerber unter Berücksichtigung seiner Wunschangabe über die Website. Fressnapf behält sich das Recht vor, dem/der Teilnehmer:in nach Rücksprache mit dem Tierheim und in Abstimmung einen anderen, auf ihn und die Lebensumstände passenden, Hund zur Adoption anzubieten.

5.11 Die „Datenschutzrechtlichen Informationen gem. Art. 13 DSGVO sind abrufbar unter www.fressnapf.de/fellinlove/datenschutz, darin sind nähere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des/der Teilnehmehmenden enthalten.

5.12 Sollte der/die Teilnehmer:in aus bestimmten Gründen nicht mehr an der Show teilnehmen können oder von der Show ausgeschlossen werden, wird kein Ersatztermin gefunden.

5.13 Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu der Teilnahmevereinbarung, die vom/von der Teilnehmer:in unterschrieben wird, wenn sich der/die Teilnehmer:in für die Show qualifiziert hat. Für den Fall des Widerspruches zwischen der Teilnahmevereinbarung und dieser Teilnahmebedingungen hat die Teilnahmevereinbarung Vorrang.

 

6. Haftungsausschluss

Das Tierheim Stuttgart, Fressnapf und die Produktionsagentur sind nicht haftbar zu machen für eventuelle direkte oder indirekte Schäden, die durch Teilnahme im Zusammenhang mit dieser Show entstehen. Fressnapf und die Agentur sowie die Produktionsfirma sind nicht haftbar zu machen für die Angabe von falschen oder unvollständigen Angaben von Teilnehmer:innen.

 

7. Allgemein

Fressnapf behält sich das Recht vor, Kampagnen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden und/oder die kommunizierten Regeln, Laufzeit und die allgemeinen Bedingungen anzupassen. Durch Teilnahme an diesem Format erklärt sich der/die Teilnehmer:in mit den obenstehenden Bedingungen einverstanden. Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.