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Das leisten Therapiehunde

04.03.2024 - Lesedauer: 3 Minuten

Ein Hund und sein Besitzer liegen auf dem Bett

Hundebesitzer:innen kennen das: Die Nähe zum Hund entspannt die gestresste Seele und Nerven, tröstet bei Trauer und löst Angstzustände. Kein Wunder also, dass der Einsatz von sogenannten Therapiehunden immer mehr zunimmt. Doch nicht jeder Hund ist dafür geeignet.

Therapiehund – was bedeutet das?

Therapiehunde sind professionell ausgebildete Hunde, die im medizinischen Einsatz tätig sind. Sie helfen Menschen, Krankheiten zu überwinden oder Symptome zu lindern. Therapiehunde werden gezielt im Rahmen medizinischer Behandlungen eingesetzt und haben sich bisher besonders bei Sprachtherapien, Heilpädagogik, Ergotherapie und der Psychotherapie bewährt. Sie lindern Angstzustände, Aggressionsausbrüche, Sprach- oder Sozialstörungen und vielfältige Stresssymptome.

Der Einsatzbereich der Therapiehunde nennt sich „tiergestützte Therapie“ und ist ein noch junges medizinisches Therapiefeld. Daher unterliegt die Verwendung (und Ausbildung) von Therapiehunden einer stetigen Weiterentwicklung. Grundsätzlich erfüllt der Therapiehund eine bestimmte Aufgabe innerhalb einer therapeutischen Sitzung, die vorher individuell definiert wird.

Der Therapiehund wird ausschließlich im Team zusammen mit professionellen Ärzt:innen, Therapeut:innen oder Pädagog:innen eingesetzt. Sein:e Hundeführer:in steht ihm stets zur Seite. Natürlich können Therapiehunde keine ärztliche Therapie ersetzen.

Grenzen zwischen Therapiehund, Assistenzhund und Besuchshund

  • Ein Therapiehund steht in Abgrenzung zu sogenannten Assistenz- oder Begleithunden, die ständige Begleiter von Menschen mit mentalen oder körperlichen Einschränkungen sind.
  • Eine weitere Abgrenzung wird zu sogenannten Besuchshunden vorgenommen. Diese werden von Begleitpersonal geführt und vorwiegend in Alten- oder Kinderheimen eingesetzt. Hier sollen sie den Betroffenen zu sozialer Interaktion verhelfen.

Kann das jeder Hund?

Therapiehunde können prinzipiell alle Haushunde unabhängig von Rasse, Größe oder Geschlecht werden. Sie müssen jedoch einige Grundvoraussetzungen erfüllen. An erster Stelle ist dabei ein sanfter, geduldiger Charakter zu nennen, den nichts so schnell aus der Ruhe bringt.  Therapiehunde begegnen Menschen ohne Argwohn oder Aggressionen und fallen durch ihr ausgeglichenes, selbstbewusstes, jedoch nicht dominantes oder aufdringliches Wesen auf.

  • Auf dem Weg zum Therapiehund absolvieren die geeigneten Kandidaten und ihre Hundeführer:innen eine Begleithundeprüfung. Dabei stellt das Hund-Mensch-Team unter Beweis, dass es hervorragend miteinander harmoniert. Spezialprüfungen runden die Ausbildung ab.
  • Für die Karriere als Therapiehund sind insbesondere Hunde geeignet, die eine große Zuneigung zu Menschen zeigen. Manche Rassen sind dafür eher prädestiniert als andere. Bestimmte Jagdhunderassen, Begleithunde und Gesellschaftshunde zählen dazu.
  • Bewährt haben sich etwa Hunderassen wie Magyar Vizsla, Labrador, Golden Retriever oder Pudel. Unerschütterlich sind auch die „sanften Riesen“ wie Berner Sennenhund, Bernhardiner, Leonberger und Neufundländer. Doch auch Mischlinge bringen häufig sehr gute Voraussetzungen für einen Therapiehund mit.

Professionelle Therapiehunde werden häufig im Welpenalter ausgesucht und früh ausgebildet. Zu Bewertung der jungen Therapiehundeanwärter dienen spezielle Welpentests und regelmäßige Beobachtung der jungen Hunde in ihrer Entwicklung.

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Regeln zum Wohle der Hunde und ihrer Menschen

Die Arbeit eines Therapiehundes ist anstrengend und belastend, vor allem dann, wenn sein Einsatzbereich mental/physisch gehandicapte Kinder, Gruppen oder ungewohnte Umgebungen mit starken Gerüchen sind.

Daher sind die Arbeitszeiten eines Therapiehundes gesetzlich geregelt und in der Regel auf maximal 45 Minuten pro Tag beschränkt. In Ausnahmefällen, wenn mehre Tiere gleichzeitig in einer Therapiesitzung eingesetzt werden, kann die Arbeitszeit des Hundes auf zwei Stunden erhöht werden. Einzeltherapeutische Sitzungen darf ein Therapiehund nur dreimal in der Woche begleiten. Nur so ist garantiert, dass der Therapiehund seine Aufgabe richtig wahrnehmen kann, ohne selbst zum Therapiefall zu werden.

Aus diesem Grund dürfen Therapiehunde auch nicht in einer Einrichtung gehalten werden, sondern müssen zwingend mit ihrem Menschen wohnen. Selbstverständlich muss jeder im Einsatz befindlicher Hund absolut gesund und mental ausgeglichen sein.

Regelmäßige Entwurmungskuren und Tierarztbesuche sind für einen Therapiehund zwingend vorgeschrieben. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass der Hund nicht zum Infektionsträger wird. Dabei sind nicht die möglichen Erreger von Hundekrankheiten gemeint, sondern die sogenannten „nosokomialen Infektionserreger“, die speziell in Krankenhäusern vorkommen.

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