Trennung – und wo bleibt das Haustier?
23.10.2023 - Lesedauer: 2 Minuten
Wenn Beziehungen scheitern, muss auch geklärt werden, wer das gemeinsame Haustier bekommt. Dabei sollte immer das Wohl von Hund, Katze, Schildkröte oder Vogel im Vordergrund stehen.
Im Sinne des Tieres
Es sind schmerzhafte Ereignisse im Leben, aber sie kommen vor: Trennungen und Scheidungen. Dann geht es etwa um das Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder und darum, gemeinsame Güter aufzuteilen. Doch was ist eigentlich mit Haustieren, die zusammen angeschafft wurden? Wer bekommt Hund, Katze, Papageien oder Schildkröte?
Beide Parteien sollten hier immer auf die beste Entscheidung im Sinne des Tieres bedacht sein. Denn sie tragen nach wie vor die Verantwortung für den Hund oder die Katze, die es sich ja nicht aussuchen können, wie und wo sie leben.
Ein tiergerechtes Leben
Wenn beispielsweise eine Katze bislang in einem Haus mit grünem Grundstück lebt, wäre es für die Samtpfote eine schwierige Umstellung, plötzlich in einer Wohnung ohne Freigang leben zu müssen. Gibt es zwei Katzen im Haushalt, solltet ihr sehr gut überlegen, ob ihr die beiden trennt, weil etwa jede:r Partner:in eine Samtpfote übernehmen möchte. Denn die Tiere haben eine Bindung zueinander aufgebaut und werden unter dem Verlust des Artgenossen leiden.
Eine mediterrane Landschildkröte braucht die meiste Zeit des Jahres ein großes, gesichertes Außengehege, das heißt, es muss auch zukünftig einen Garten für sie geben. Ziervögel benötigen täglichen, sicheren Zimmerfreiflug oder gar eine geräumige Außenvoliere, für die auch weiterhin Platz vorhanden sein muss.
Die Pflichten teilen
Für einen Hund sollte die Person, die ihn behält, ausreichend Zeit haben. Vielleicht können sich beide Expartner:innen die Betreuung teilen. Denkbar ist – je nach Wesen des Hundes – ein wöchentliches oder stundenweises Wechselmodell oder das Übernehmen der Urlaubsbetreuung. So teilt man sich die Pflichten und der Hund verliert seine bisherigen Bezugspersonen nicht.
Was mit allen Mitteln vermieden werden muss, ist, dass Trennungstiere im Tierheim landen!
Expertin im Fressnapf-Interview
Viola Lachenmann ist Fachanwältin in Bayern (kanzlei-lachenmann.de) und erläutert die Rechtslage: