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Tierarztkosten: Alles Wissenswerte zur neuen Gebührenordnung (GOT)

23.02.2024 - Lesedauer: 18 Minuten

Tierarztkosten

Seit November 2022 sind die Kosten für viele tierärztliche Behandlungen deutlich höher als zuvor. Der Grund: eine neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT). In diesem Beitrag beantworten wir alle wichtigen Fragen zum Thema Tierarztkosten. Wir klären auf, warum die Preise gestiegen sind, was das konkret für den Geldbeutel von Tierbesitzer:innen bedeutet und warum eine gute Vorsorge wichtiger denn je ist.

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1. Warum gibt es überhaupt eine Gebührenordnung und wer erlässt sie?

Die GOT ist eine Gebührenordnung, in der (nahezu) alle tierärztlichen Leistungen aufgeführt sind: Allgemeinuntersuchungen, Injektionen, Kosten für eine Kastration, Narkose usw. Diese Posten erscheinen dann in der Rechnung.

Erlassen wird die Gebührenordnung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) – sie ist also eine rechtsbindende Verordnung, an die sich Tierärzt:innen halten müssen. Die GOT gilt für alle Tierärzt:innen, für die Telemedizin und seit der Neuerung auch für GmbHs – also große Ketten wie AniCura oder Evidensia.

Die Gebührenordnung soll sicherstellen, dass im Wettbewerb zwischen Tierärzt:innen nicht der Preis, sondern die Qualität der Leistung entscheidend ist – wie auch in der Humanmedizin oder in der Anwaltschaft. Auch Investitionen in Ausstattung und Fortbildung sollen ermöglicht werden – Fortbildungen sind für Tierärzt:innen verpflichtend.

Diese hohen Qualitätsstandards haben ein Ziel: die Sicherung von Tiergesundheit auf höchstmöglichem Stand der Wissenschaft, mit anderen Worten: Tierschutz und – insbesondere in Bezug auf Nutztiere – auch Verbraucherschutz.

2. Wie kommt es zu der Neuerung und warum wird der Tierarztbesuch teurer?

Die „alte“ Gebührenordnung war von 1999. Daher hat die Bundestierärztekammer bereits 2012 eine Neuerung dieser Verordnung gefordert. Dieser Forderung kam das BMEL nun nach – zehn Jahre nach dieser Forderung, 23 Jahre nach der letzten Überarbeitung. Die Tiermedizin hat sich seitdem stetig weiterentwickelt. Heute kommen Verfahren und Methoden ganz selbstverständlich zum Einsatz, die es vor 23 Jahren noch gar nicht gab und die daher in der alten Richtlinie fehlten, zum Beispiel Hausbesuche, CT- und MRT-Untersuchungen.

Zudem werden einige Tierarten wie Reptilien und Vögel, die heutzutage häufige Patienten sind, erstmals überhaupt nach Tierart unterschieden. Vorher gab es nur die Kategorie „Wildtier/Zootier“.

Immerhin: Die Gebührenordnung wurde im genannten Zeitraum zweimal pauschal um 12 % erhöht. 2020 wurde sie um die „Notdienst-GOT“ ergänzt, in der die Notdienstgebühr von 50 € netto verankert wurde.

Ein Posten für Telemedizin fehlt leider nach wie vor – als Alternative müssen Tierärzt:innen als Leistung eine „Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung (auch schriftlich oder fernmündlich)“ abrechnen.

Wichtig zu wissen: Die neue Verordnung basiert auf einer 2020 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beauftragten Studie, der Befragung von Praxisinhaber:innen und Interviews mit Fachleuten sowie Stellungnahmen von Verbänden. So ließen sich die durchschnittlichen Kosten einer wirtschaftlich geführten Tierarztpraxis ermitteln. Das geschah vor der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung inklusive der damit verbundenen Inflation. Das Ergebnis der Studie, das bei einer 23 Jahre alten Gebührenordnung nicht verwunderte, war: Die Tierarztkosten müssen (teilweise deutlich) steigen, damit überhaupt ein positiver Umsatz möglich ist.

  • Übrigens: Etwa 75 % des Umsatzes entfallen auf die Betriebskosten einer Praxis selbst – also Räumlichkeiten, Ausstattung, Verbrauchsartikel, Energie, Personal, Fortbildungspflicht etc.

3. Werden sämtliche Tierarztleistungen teurer?

Nein, nicht alle Leistungen werden teurer. Die Notdienstpauschale von 50 € netto sowie die Mindestanwendung des 2-fachen Satzes im Notdienst (siehe Frage 8) bleiben in der neuen Tierarztkostenverordnung unverändert.

Bei Medikamenten gibt es zum einen die tierärztlichen Leistung für die Eingabe oder Vorbereitung (Portionieren, Anmischen, Verdünnen usw.). Die Preise für die Medikamente selbst sind nicht in der GOT festgelegt – allerdings gibt es für den Einkauf einen Listenpreis und einen festgelegten Aufschlag. Demnach sind Tierärzt:innen also auch hier an Vorgaben gebunden und können den Preis nicht einfach frei wählen.

Das Röntgen wird mit der neuen Gebührenordnung sogar günstiger. Das ist gut für den Geldbeutel der Kundschaft, aus tierärztlicher Sicht jedoch nicht unbedingt nachvollziehbar. Um zu verdeutlichen, was hinter einer Röntgenaufnahme steckt und wie der Preis für diese Leistung ermittelt wird:

  • die Anschaffung der sehr teuren Geräte sowie Kosten für Wartung und Reparatur, Software, Personal zur Fixierung der Tiere usw.
  • hohe Energiekosten für den Betrieb der Geräte
  • eine kostenpflichtige und zeitintensive Röntgensachkunde-Erneuerung (Kurs und Prüfung) alle fünf Jahre
  • ein hoher bürokratischer Aufwand, z. B. zum Strahlenschutz
  • das Know-how für die Befundung der Aufnahmen

Der zeitliche Aufwand durch das digitale Röntgen hat sich allerdings deutlich reduziert. Das Entwickeln analoger Bilder in einer Dunkelkammer mit Entwicklerflüssigkeit und langen Wartezeiten gehört dank modernster Technik der Vergangenheit an. Auch die Befunderhebung an einem digitalen Bild ist einfacher und präziser geworden.

4. Inwiefern wertet die neue GOT das Berufsbild der Tierärzt:innen auf? Was wird dadurch perspektivisch besser?

Durch steigende Kosten für den regulären Praxisbetrieb, höhere Löhne für Personal und angemessene Arbeitszeiten unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes war es in der Vergangenheit häufig nicht möglich, mit tierärztlichen Leistungen ein für die Qualifikation angemessenes Gehalt zu verdienen.

Nur eine Praxis, die nicht nur gerade so die Kosten für ihren Betrieb deckt, sondern darüber hinaus auch Investitionen in Personalqualifikation, Gehälter, Ausstattung und modernste Technik tätigen kann, stellt letztlich ein qualitativ hochwertige tiergesundheitliche Versorgung für Tiere – und damit ein hohes Maß an Tierwohl – sicher.

Die aktuelle Situation der mangelnden tiermedizinischen Versorgung (Wegfall des Notdienstangebots, Praxisschwund, Fachkräftemangel usw.) zeigt deutlich auf, dass wir einen Wandel in der Tiermedizin benötigen.

Durch mindestens kostendeckende Einnahmen sollen sich die Arbeitsbedingungen in der Praxis verbessern und das Berufsbild wird wieder interessant. Derzeit werden mehr als 25 % aller Menschen, die ein Tiermedizinstudium absolvieren, nicht zu praktizierenden Tierärzt:innen – Tendenz steigend.

5. Um wie viel Prozent wird der Tierarztbesuch teurer?

Pauschale Prozentangaben sind nicht möglich, denn einige Leistungen wurden deutlich, andere dafür nur geringfügig oder gar nicht angepasst, manche sind sogar günstiger geworden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) spricht durchschnittlich von einer Erhöhung der Tierarztkosten zwischen 20 und 25 %.

Ein Kitten wird vom Tierarzt untersucht

6. Wie haben sich die Tierarztkosten für gängige Untersuchungen oder Behandlungen verändert, beispielsweise Allgemeindiagnostik, Impfung, Chippen oder Kastration bei Hund und Katze?

Eine direkte Gegenüberstellung der Tierarztkosten ist so einfach nicht möglich. Dies hat zwei Gründe:

  1. Zum einen setzt sich eine Leistung aus mehreren Einzelleistungen zusammen – die stehen dann auch auf der Rechnung. Im Falle einer Impfung sind das etwa eine umfassende Allgemein-/Voruntersuchung, Verbrauchsmaterialien wie Kanüle, Spritze, Handschuhe etc. und der Impfstoff sowie die Injektion selbst. Je nach Einzelfall gibt es noch zusätzlich eine Beratung, zum Beispiel vor Reisen ins Ausland.
  2. Zum anderen ist eine Gegenüberstellung anhängig davon, welcher Gebührensatz abgerechnet wird. Wie hoch der jeweilige Satz ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel von Tierart und Rasse, Alter und allgemeinem Zustand des Tieres, von Vorerkrankungen, aber auch von Praxisfaktoren wie technischer Ausstattung, Qualifizierung der Mitarbeitenden, Kostenstruktur in der jeweiligen Region usw.

In der aktuellen Verordnung gibt es einige Beispielberechnungen. Sie orientieren sich am 1-fachen Gebührensatz, doch unter realen Bedingungen wird vermutlich eher der 1,25- bis 2-fache Satz zugrunde gelegt.

  • Allgemeine Untersuchung Hund: bislang 13 € – NEU: 23,62 € bis 70,86 €
  • Allgemeine Untersuchung Katze: bislang 8,98 € – NEU: 23,62 € bis 70,86 €

Ja, du hast richtig gelesen: Die Katze kostet nun genauso viel wie der Hund – ist ja auch irgendwie logisch. Eigentlich müssten Katzen gemessen an Aufwand und Risiko sogar eher teurer sein als Hunde. Es ist häufiger eine Fixation nötig, die Kooperation der Tiere lässt zu wünschen übrig, und auch das höhere Risiko durch Beißen und Kratzen sowie die Möglichkeit eines Personalausfalls nach Katzenbissinfektion sind zu berücksichtigen.

Einige Praxen und Kliniken bieten einen Cats-Friendly-Status an. Diese Zertifizierung erhalten sie  durch besondere Qualifizierung ihres Teams und katzenfreundliche bauliche Anpassungen wie ein von Hunden getrenntes Wartezimmer. Diese Investitionen dienen der Stressreduktion und dem Wohl der Katzen und sind daher vielen Katzenhalter:innen einen Aufpreis wert.

Beim Chippen setzen sich die Tierarztkosten laut GOT bei 1-fachem Satz wie folgt zusammen:

  • Implantation eines Transponders: 10,24 € bis 30,72 €
  • Dokumentation im Rahmen der Kennzeichnung: 5,50 € bis 16,50 €
  • Ablesen einer Kennzeichnung: 4,59 € bis 13,77 €

Hinzu kommen die Kosten für den Transponder selbst sowie für Verbrauchsmaterialien und ggf. Beratung.

Weitere Preisbeispiele – etwa für Tollwutimpfung, Zahnsteinentfernung, Kastration oder Operation bei Gebärmutterentzündung (Pyometra) – findest du in der hier einsehbaren Gebührenordnung ab S. 83:

Zur Gebührenordnung (GOT)

Einen schnellen Überblick über die Gebühren für die häufigsten Behandlungen kannst du dir außerdem in unserer Tabelle: Tierarztkosten beim Hund und der Tabelle: Tierarztkosten bei der Katze verschaffen.

7. Müssen sich Tierärzt:innen an die Gebührenordnung halten?

Ja, es handelt sich um eine rechtsverbindliche Verordnung. Verstöße – also ein bewusstes „Vergessen“ einzelner Posten oder eine Reduzierung des tatsächlichen Aufwands, ebenso wie ein Hinzufügen oder „Erfinden“ von Leistungen – können zu Abmahnung und Kündigung führen, im Falle von Praxisinhaber:innen zu empfindlichen Strafen bis hin zu einem Berufsverbot.

Einzige Variable bei den Tierarztkosten ist die Berechnung nach dem 1-fachen bis hin zum 3-fachen Satz – im Notdienst bis zum 4-fachen Satz (siehe Frage 8).

  • Interessant: Untersuchungen von Klagen gegen zu hohe Tierarztkosten bei den Tierärztekammern führten in über 95 % der Fälle zu einer Abweichung nach unten – also zu einer „fehlerhaften“, weil zu geringen Berechnung.

8. Was sind Mindestpreis und Maximalpreis – und nach welchen Kriterien entscheiden Tierärzt:innen, welchen Satz sie zugrunde legen?

Je nach Aufwand und/oder Qualität einer Leistung können Tierärzt:innen sich entscheiden, zwischen dem 1-fachen und dem 3-fachen Satz (im Notdienst bis zum 4-fachen Satz) abzurechnen. Die Steigerung kann stufenlos erfolgen. Nach Berücksichtigung der aktuellen Inflation empfehlen Berufsverbände, grundsätzlich mindestens mit dem 1,25-fachen Satz abzurechnen.

Praxen und Kliniken mit spezialisiertem Personal und besonderen Ausstattungen haben die Möglichkeit, grundsätzlich höher abzurechnen. Eine Rolle spielen dabei also auch die Betriebskosten (Personal, Ausstattung, aber auch die Lage der Praxis).

  • 1-facher GOT-Satz: Der einfache Satz ist die Gebühr, die mindestens erhoben werden muss. Dieser Satz wird bei Leistungen unter sehr einfachen Bedingungen abgerechnet.
  • 2-facher GOT-Satz: Dieser Satz darf verlangt werden, wenn bei der Behandlung schwierige Bedingungen vorliegen. Das ist unter anderem der Fall, wenn Komplikationen aufgetreten sind, das Tier gestresst oder aggressiv war oder eine Operation mit unerwarteten Komplikationen verbunden war. Der 2-fache Satz ist zudem der gesetzliche Mindestsatz für den Notdienst.
  • 3-facher GOT-Satz: Dieser Satz wird in der Regel im Notdienst erhoben und immer dann, wenn spezielle Geräte verwendet werden oder aufwendige Behandlungsmethoden nötig sind.
  • 4-facher GOT-Satz: Dieser Gebührensatz darf ausschließlich bei erhöhtem Aufwand im Notdienst verlangt werden.

9. Wie entsteht meine Tierarztrechnung und wie ist sie zu lesen?

In der Gebührenordnung ist jede einzelne Leistung gesondert aufgeführt. Daher müssen jede Tätigkeit und jeder Verbrauchsartikel separat eingegeben werden und tauchen entsprechend auf der Rechnung auf.

Zum Beispiel meint die Leistung „Kastration, Rüde“ lediglich die Tätigkeit der Entfernung des Hodens. Dieser Punkt schließt nicht die Voruntersuchung, die Narkose, Medikamente und deren Verabreichung sowie Verbrauchsartikel für die OP (Nadel, Faden, OP Besteck usw.) mit ein. Diese Leistungen müssen alle einzeln berechnet werden.

10. Wo finde ich die neuen Tierarztkosten? Gibt es eine einsehbare Liste?

Die aktuell geltende Gebührenordnung ist öffentlich einsehbar auf der Seite der Bundestierärztekammer (BTK) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL):

Zur Gebührenordnung (GOT)

Wenn du dir einen schnellen ersten Überblick über die Gebühren für die häufigsten Behandlungen bei Haustieren verschaffen möchtest, findest du in unserer Tabelle: Tierarztkosten beim Hund und der Tabelle: Tierarztkosten bei der Katze übersichtliche Informationen zu den Kosten für Impfungen, Röntgen, Ultraschall und vielem mehr.

11. Was kann ich tun, um die Tierarztkosten gering zu halten?

  • Tierarztbesuche vermeiden:

Die beste und wichtigste Vorsorge ist so einfach wie entscheidend: die Anschaffung eines gesunden Tieres. Das heißt auch, keine sogenannten Qualzuchten auszuwählen, denn anderenfalls sind hohe tierärztliche Kosten vorprogrammiert und auch die Versicherungsbeiträge sind aus nachvollziehbaren Gründen höher.

Wenn du ein chronisch krankes Tier aufnehmen möchtest, solltest du im Vorfeld eine realistische Kostenplanung von ggf. anfallenden Behandlungen machen.

Im besten Fall beziehst du vor der Anschaffung eines Tieres alle Fixkosten (Haltung, Pflege, Ernährung, Versicherungen, evtl. Steuern, Vorsorge, Transportmöglichkeiten usw.) und auch die möglichen zusätzlichen Kosten (Unfall, Erkrankungen etc.) sehr bewusst mit in die Entscheidung für oder gegen die Anschaffung eines Haustieres ein. Gegebenenfalls wird es auch eine ganz andere Tierart oder eine weniger „problematische“ Rasse.

Was außerdem wichtig ist: eine gesunde und bedürfnisgerechte Haltung und Ernährung des Tieres. Tatsächlich ist ein Großteil der vorgestellten Fälle in einer Tierarztpraxis auf fehlende Kenntnisse zur Haltung und Ernährung zurückzuführen – das gilt nicht nur für Exoten, sondern auch für Hunde und Katzen.

Ein gutes Beispiel: Übergewicht. Zu viel Futtergabe bei gleichzeitig zu wenig Bewegung verursacht Übergewicht (Adipositas), das wiederum schwerwiegende und kostenintensive gesundheitliche Folgen hat. Häufig kommt es zu Diabetes (Insulingabe, engmaschige tierärztliche Besuche, Diät-Futtermittel), Gelenkerkrankungen (Arthrosen, Knorpelverschleiß, Schmerzen, Physiotherapie), Herz-Kreislauf-Erkrankungen (teure Medikamente), einem erheblich erhöhten Narkoserisiko (erhöhter Aufwand = erhöhter Satz nach GOT, Gefahr des Versterbens) usw.

Aber auch eine ungeeignete Ernährung macht unsere Haustiere krank. Dazu gehören „falsches“ Futter, nicht bedarfsdeckendes Futter und eine Über- oder Unterversorgung. Die Folge können Allergien, Unverträglichkeiten und Verdauungsstörungen sein.

Eine fachlich fundierte Ernährungsberatung stellt früh die Weichen für ein lebenslang gesünderes und damit kostengünstigeres Tier. Eine solche Beratung lässt sich auch bequem von zu Hause buchen, bei einem Telemedizinservice mit entsprechenden Spezialist:innen wie Dr. Fressnapf. 

  • Tierarztbesuche reduzieren:

Grundsätzlich gilt immer die Frage: Ist ein Besuch in der Tierarztpraxis notwendig?

Es gibt eine Menge Fälle inklusive Notfällen, bei denen eine Vorstellung unabdingbar ist – auf keinen Fall solltest du also einem Tier eine medizinische Betreuung als Sparmaßnahme verweigern. Das verbietet sich nicht nur von selbst, sondern wird auch als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz geahndet.

Aber es gibt auch viele Fälle, in denen eine tierärztliche Einschätzung zunächst via Telemedizin möglich ist, zum Beispiel durch Dr. Fressnapf. Erfahrene Tierärzt:innen beraten dich dann schnell und bequem via Videotelefonie.

Manchmal ist dieser Weg sogar sinnvoller als ein Besuch in einer Praxis oder Klinik. Zum Beispiel bei aufwändigen Ernährungsberatungen, bei Tierarten, zu denen es keine Fachleute in der Nähe gibt, bei einer Haltungsberatung, zur Einschätzung des weiteren Vorgehens oder für eine Zweitmeinung. Das spart häufig nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Stress für die Tiere.

Falls gewünscht (und nötig), bekommst du via Telemedizin auch eine Einschätzung, ob du dein Tier akut – also im Notdienst – vorstellen solltest oder ob die günstigere „Terminsprechstunde“ ausreicht.

Du trägst die Verantwortung: Wenn du ein Tier hältst, gilt es darauf zu achten, Symptome nicht so lange „auszusitzen“, bis es dann spät abends, nachts oder am Wochenende doch so schlimm ist, dass ein Besuch während des Notdienstes nötig wird. Dies verursacht natürlich Mehrkosten (min. 2-facher Satz zzgl. 50 € netto Notdienstgebühr).

  • Tierarztbesuche planen:

Regelmäßige Parasitenkontrollen und Wurmkuren sowie Impfungen sind recht verbreitet und sollten es auch sein – Erkrankungen können schwerwiegend und deutlich teurer als die Vorsorge sein. Geplante Routine-Check-ups sind hingegen noch nicht wirklich etabliert – zu Unrecht, denn sie geben einen guten Eindruck über den Gesundheitszustand des Haustiers. Sollte etwas nicht stimmen, kannst du zumeist frühzeitig reagieren und zumindest einige „böse Überraschungen“ inklusive plötzlicher hoher Kosten vermeiden.

Je nach Versicherungstarif sind solche Vorsorgeuntersuchungen abgedeckt – zukünftig wird dies sicher eine noch größere Rolle spielen. Außerdem ist es natürlich möglich, Tierärzt:innen im Vorfeld um einen Kostenvoranschlag zu bitten.

  • Tierarztbesuche (teil)erstattet bekommen:

Sinnvoll und sicherlich auch perspektivisch alternativlos ist der Abschluss einer Tierkrankenversicherung. In unseren Nachbarländern schon seit Jahren vollkommen normal (Abdeckung in Schweden bei Hunden z. B. etwa 90 %), wird dieses Thema nun mit der Sorge vor steigenden Tierarztkosten und gleichzeitig höheren Lebenshaltungskosten immer präsenter.

Mit dem geeigneten Tarif, der zum Tier und zu deiner der finanziellen Situation passt, verschaffst du dir nicht nur finanzielle Sicherheit im „Schadensfall“, sondern ermöglichst deinem geliebten Haustier auch die qualitativ hochwertige medizinische Betreuung mit allen notwendigen Anwendungen, die es verdient hat.

Tierarzt und Tieraerztin halten Hund und Katze

12. Steigen mit der Anpassung der Tierarztkosten auch die Preise für Tierkrankenversicherungen? Oder übernehmen diese jetzt weniger Leistungen?

Es ist zu erwarten, dass die Versicherungen ihre Beiträge anheben, da sie in Zukunft für gleiche Leistungen mehr erstatten müssen. Bei Tarifen, in denen bis zu XY Euro Erstattung versichert wird, ist also zukünftig automatisch entweder weniger Leistung enthalten oder diese Tarife werden nachgebessert – entweder nur durch Erhöhung der Erstattungspauschale oder in Kombination mit einem höheren Beitrag. Vermutlich kommen auch neue Tarife hinzu, sodass eine andere Staffelung der Erstattungen entsteht.

Letztlich ist ein „Preiskampf“ der Versicherer bei steigender Nachfrage und mehr Anbietern auf dem Markt sicherlich förderlich für Verbraucher:innen. Zudem zeigen auch andere Systeme: Je mehr Menschen ihre Tiere versichern, desto günstiger können die Beiträge werden.

13. Welche Tierkrankenversicherung empfiehlt Fressnapf?

Welche Tierkrankenversicherung für dich und dein Tier die richtige ist, lässt sich so einfach nicht sagen. Inzwischen gibt es glücklicherweise einige unterschiedliche Anbieter und Tarife.

Natürlich hat auch Fressnapf hat die Wichtigkeit der Tierkrankenversicherung erkannt: Deshalb arbeiten wir seit 2022 mit unserem Partner petolo zusammen, einer Tochter der Zürichgruppe. petolo versichert derzeit Hunde und Katzen und ist bekannt für seine gute Kommunikation und eine besonders schnelle Auszahlung von Leistungen.

Schau doch gleich mal auf unserer Seite zur Tierkrankenversicherung vorbei: Hier findest du alle wichtigen Informationen zu petolo.

14. Was sollte ich vor dem Abschluss einer Tierkrankenversicherung besonders beachten?

Im ersten Schritt solltest du dich informieren, welche Angebote es für dich und dein Tier überhaupt gibt, denn die Preise sind abhängig von Alter, Tierart, Rasse und Gesundheitszustand. Im zweiten Schritt ist dann wichtig, welche Leistungen die Versicherung anbietet.

Zum Beispiel gibt es die Vollkrankenversicherung – also „all inclusive“ – bei unserem Partner petolo aktuell ab 34,90 €/Monat (Stand: Februar 2024). Auch OP-Versicherungen sind möglich. Vergleiche hier unbedingt die Tarife und prüfe, ob auch die Voruntersuchungen, die zur OP dazu gehören (z. B. Röntgenaufnahmen), die stationäre Aufnahme und die Nachversorgung abgedeckt sind und zu welchen Bedingungen (z. B. zeitliche Abstände).

So kannst du abwägen, welche Leistungen für dich besonders wichtig sind und bei welchem Versicherungsangebot du im besten Fall die beste Leistung für den besten Preis bekommst. Der günstigste Tarif bringt dir nichts, wenn im Schadensfall keine Zahlung erfolgt, da es vordefinierte Ausschlusskriterien oder Bedingungen gibt. Frage hier also genau nach.

Vergleiche Tierversicherungen online, sprich mit Makler:innen oder mit den Versicherungsgesellschaften selbst. Auf unserer Seite kannst du ein kostenloses Beratungsgespräch mit unseren Versicherungsprofis vereinbaren!

15. Wo bekomme ich Unterstützung, wenn ich mir die Tierarztkosten nicht leisten kann?

In finanziellen Schwierigkeiten zu sein oder generell von sehr wenig Geld leben zu müssen, ist schwer genug. Wenn auch Tiere betroffen sind, muss die Versorgung gewährleistet sein, und das Problem kann somit noch größer werden. Wer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (z. B. Grundsicherung, Sozialhilfe) bezieht oder obdachlos ist, kann sich an die Tiertafeln wenden. Diese gibt es in immer mehr deutschen Städten. Dort werden Futterrationen für Haustiere kostenlos oder gegen eine kleine Spende verteilt, damit Tiere nicht unterversorgt oder wegen finanzieller Not ausgesetzt werden.

Auch wenn viele Tierärzt:innen auf sofortige Begleichung der Tierarztkosten bestehen, gibt es immer wieder Ausnahmen. Es kann hilfreich sein, im Vorfeld zu besprechen, ob eine Ratenzahlung möglich ist.

Leidet ein Tier an einer chronischen Krankheit oder muss es einer Operation oder anderen kostspieligen Behandlung unterzogen werden? Tierbesitzer:innen können sich dann an ein örtliches Tierheim, Tierschutzvereine oder Tiertafeln in der Umgebung wenden. Nicht nur die Tiergesundheit ist diesen Einrichtungen wichtig, sondern es geht auch darum, Tiere vor der Abgabe an Tierheime zu bewahren. Im Einzelfall kann es daher möglich sein, hier Hilfe zu erhalten. Ein Beratungsgespräch schadet ganz sicher nicht. Um diese Hilfe in Anspruch nehmen zu können, ist in der Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit erforderlich.

  • Keine Alternative: Die Euthanasie eines „nicht-einschläferungswürdigen“ Tieres aus rein finanziellen Gründen ist verboten.

16. Wo steht Deutschland im internationalen Vergleich in Bezug auf Tierarztkosten und Tierkrankenversicherung?

Schauen wir auf unsere europäischen Nachbarn, ist Deutschland in Sachen Tiergesundheit ein „Billigland“. Im Ausland werden deutlich höhere Tierarztkosten geltend gemacht, die angesichts des Aufwandes auch angemessen sind. Die positiven Effekte sind dort deutlich sichtbar: Es gibt keinen tierärztlichen Versorgungsnotstand, die Qualitätsstandards sind enorm hoch und Tierärzt:innen aus diesen Ländern tragen einen großen Teil zur internationalen tiermedizinischen Entwicklung bei.

Durch die deutlich höheren Kosten für tierärztliche Behandlungen besteht eine enorme Abdeckung über die Tierkrankenversicherung – in Schweden sind beispielsweise über 90 % der Hunde versichert. Auch Deutschland muss und wird diesen Weg gehen. Hierzulande liegt die Abdeckung erst bei 4 %.

Zwar ist Deutschland Versicherungsland Nummer eins – man kann nahezu alles versichern und die Nachfrage ist enorm –, doch für Tiergesundheit gilt das (noch) nicht.

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