Wohnen mit Hund – ein Vierbeiner als tierisch cooler „Untermieter“
19.09.2024 - Lesedauer: 4 Minuten
Du hast dich erstmals für einen vierbeinigen Mitbewohner entschieden? Dann brechen aufregende Zeiten an. Wie ein Hund dein Wohnumfeld und deinen Tagesablauf verändert, beleuchten wir in diesem Beitrag.
Das alles kann in den ersten Wochen ein wenig turbulent werden. Doch wenn sich die Wohngemeinschaft mit der Spürnase eingependelt hat, wirst du dich schon bald fragen, wie du jemals ohne Hund leben konntest. Hier liest du, wie du dich mit deinem tierischen Mitbewohner einlebst.
Ist Wohnen mit dem Hund in der Mietwohnung erlaubt?
Wenn du kein Eigenheimbesitzer bist, stellt sich als erstes die Frage, ob du überhaupt einen Hund halten darfst in deiner Wohnung. Darauf gibt es keine Pauschalantwort: Es kommt auf den konkreten Mietvertrag an. In diesem ist festgelegt, ob und in welcher Form Tierhaltung erlaubt ist.
Es gibt Mietverträge, welche die Tierhaltung generell erlauben. Ausschlaggebend ist letztlich, ob der Hund in das Sozialgefüge des Mietshauses integrierbar ist. Das ist bei gut erzogenen, „normalen“ Hunden in der Regel nicht strittig. Besonders große oder durch Aggressivität auffallende Hunde können jedoch Einzelfallentscheidungen erfordern.
Gibt es im Mietvertrag keine explizite Regelung, kommt es darauf an, ob die Hundehaltung in der Wohnung dem normalen Nutzungsvertrag entspricht: Bei kleineren Hunden ist dies meist kein Problem, bei einer Dogge in einer Einzimmerwohnung wird es sicherlich problematischer in der Auslegung. Auch wenn der Hund als Dauerkläffer auffällig wird oder aggressiv auftritt, kann der Vermieter die Hundehaltung untersagen. Man spricht juristisch von „Interessenabwägung“.
Wenn im selben Haus ein anderer Mieter bereits einen Hund besitzt, kann der Vermieter einem Neumieter die Hundehaltung hingegen nicht ohne Grund untersagen. Eine weitere, in Mietverträgen verbreitete Variante besteht darin, dass die Hundehaltung der individuellen Zustimmung des Vermieters bedarf.
Ein allgemeines Tierhaltungsverbot via Vertragsklausel ist hingegen unwirksam: Hier muss die oben genannte „Interessenabwägung“ zwischen Hundehalter, Vermieter und anderen Mietern geklärt werden. Leider machen manche Hundebesitzer die Erfahrung, dass es gar nicht so einfach ist, mit Hund eine Wohnung zu finden. Da ist bisweilen ein wenig Überzeugungsarbeit vonnöten.
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Die hundefreundliche Wohnung
Dem Hund ist es egal, ob du in einer Altbauwohnung oder einem Bungalow wohnst oder wie die Wohnlandschaft aussieht.
Ausschlaggebend für die geeignete Wohnung sind vielmehr ganz praktische Kriterien:
- Wohnfläche: Die Wohnung ist sozusagen ein vergrößertes Körbchen. Dabei brauchen große Hunderassen, wie zum Beispiel Wolfshunde, natürlich insgesamt mehr Platz als kleinere. Aber letztlich verbringt jeder Hund, der aus der Flegel- und Junghundphase raus ist, seine Zeit in der Wohnung vor allem mit Schlafen. Größere, schwerere Hunde fallen dabei sogar eher mit weniger Bewegungsdrang auf als kleine agile Tiere.
- Außenfläche: Ideal ist es, wenn der Hund neben der Wohnung Zugang zu einer Außenfläche hat. Der Volltreffer wäre natürlich ein großer Garten. Der kann und soll aber nicht die Gassirunden und gemeinsamen Aktivitäten im Freien ersetzen. Die Erweiterung des Reviers nach draußen ist für den Hund jedoch ein großer Pluspunkt. In einem großen Garten kannst du auch eine Hundehütte aufstellen, die dem Hund einen zusätzlichen Rückzugsort bietet. Aber auch, wenn kein eigener Garten verfügbar ist, ist Wohnungshaltung für die Spürnase kein Problem, solange es trotzdem genug Auslauf gibt.
- Stockwerk: Entgegen einer verbreiteten Annahme schadet es Hunden nicht generell, Treppen zu bewältigen. Ausnahmen sind spezielle Rassen mit kurzen Beinen und langem Rücken, wie beispielsweise Dackel oder Basset. Und natürlich Tiere, bei denen gesundheitliche Probleme mit Knochen oder Gelenken vorliegen, was häufig die Senioren betrifft. Welpen solltest du anfangs ebenfalls hinauf und hinunter tragen, da sie sich noch im Wachstum befinden.
Du musst als Mieter mit Hund also nicht zwingend eine Wohnung im Erdgeschoss beziehen. Allerdings solltest du bei steilen oder glatten Treppen darauf achten, dass der Hund lernt, die Stufen sicher zu bewältigen, also nicht ungestüm losrennt, ausrutscht und stürzt. - Bodenfläche: In einem Haushalt mit Hund solltest du darauf achten, dass möglichst wenig frei stehende Objekte (Bodenvasen, Stehlampen und dergleichen) in den Räumen platziert sind und die Möbel so gruppiert sind, dass Freiflächen im Raum bleiben. Der Hund soll sich in der Bewegung nicht stetig zwischen Mobiliar hindurchschlängeln müssen und Gefahr laufen, Dinge umzuwerfen. Insbesondere niedrige Tische sind ab mittlerer Hundegröße beim Wedeln dafür prädestiniert.
- Lärmemission: Gerade im Mehrparteienmietshaus solltest du als Hundehalter Rücksicht auf Mitbewohner nehmen. Dabei ist gelegentliches, situationsbezogenes Bellen nicht das Problem, ständiges Kläffen aber durchaus störend. Wirf zudem einen Blick auf den Bodenbelag: Hunde können, anders als Katzen, die Krallen nicht einziehen. Entsprechende Trittgeräusche auf Laminat- oder Parkettboden sind in hellhörigen Gebäuden nicht zu vermeiden. Teppichboden oder Läufer sind eine gute Lösung. Zumal die Hunde sie oftmals lieber mögen, weil sie darauf nicht ausrutschen.
Welche Möbel benötigt mein Hund?
Die Ansprüche eines Hundes an sein Inventar sind übersichtlich.
Als räumlich fest platzierte Ausstattung benötigt dein Vierbeiner lediglich Folgendes:
- Schlafplatz: Je nach Größe, Rasse und individuellen Vorlieben kann das ein Hundebett, eine Schlafmatte, ein richtiges Körbchen oder eine Hunde-Höhle sein. Wichtig ist, dass der Schlafplatz ein sicherer Rückzugsort mit komfortabler Liegefläche ist, der seinen festen Ort hat und innerhalb der Wohnung gut platziert ist.
- Futternäpfe: Was dem Menschen der Esstisch, ist die Futterstelle für den Hund. Hygienische Näpfe aus Keramik oder Metall auf einer Unterlage genügen.
Wie beeinflusst der Hund den Tagesablauf beim gemeinsamen Wohnen?
Die Anwesenheit des Hundes bringt eine neue zeitliche Struktur und neue Verpflichtungen in deinen Tagesablauf: Fütterungszeiten und mehrere Gassi- und Spaziergänge mit dem Tier gehören fortan zum Programm.
Im Gegenzug lernt der Hund schnell, sich deinem Rhythmus anzupassen. Manche Hunde werden allerdings nachts aktiv, erheben sich aus dem Körbchen und wandern herum. Der aufmerksame Vierbeiner reagiert womöglich auf feine Geräusche und übernimmt die „Wache“ für sein schlafendes Rudel. Seiaber dennoch achtsam, denn sein Benehmen könnte sich in unerwünschtes Verhalten steigern. Gerade bei älteren Hunden kommt es gehäuft vor. Lass deinen Liebling dann einmal vom Tierarzt durchchecken, um Schmerzen oder andere Beschwerden als Ursache auszuschließen.
Hund und Katze: Zusammenleben
Entgegen einem verbreiteten Klischee hassen sich Hunde und Katzen nicht per se. Es hängt viel an der Sozialisation im Welpenalter (beider Tiere) und daran, wie die Besitzer damit umgehen. Wichtig ist: Beiden Tieren sollten Rückzugsräume zur Verfügung stehen, wo sie vor dem anderen „sicher“ sind. Für Katzen bietet sich insbesondere die dritte Dimension an: Hoch oben auf Regalen und Fensterbänken finden sie Ausguck und Ruhe.
Führe die Tiere langsam aneinander heran und gib dem Prozess Zeit. Schenke beiden genug Aufmerksamkeit und achte auf die feinen Signale, die die Tiere aussenden. Zeigt die Katze Anzeichen von Stress? Möchte der Hund nach dem Gassigang gar nicht mehr in die Wohnung? Dann ist die Situation nicht optimal. Hol dir im Zweifel einen Experten zur Hilfe, z. B. einen Tierarzt für Verhaltensmedizin oder einen qualifizierten Hundetrainer.
Es kann allerdings sein, dass auch mit großer Anstrengung Hund und Katze nicht zusammenfinden. Dann sollte im Interesse der Tiere eine Trennung von einem der beiden überlegt werden. Dauerhafter Stress durch das andere Tier ist jedenfalls sehr belastend und sollte nicht in Kauf genommen werden.
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