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Listenhunde in Deutschland: Informationen, Tipps & rechtliche Grundlagen

01.04.2024 - Lesedauer: 9 Minuten

Listenhund an Leine blickt auf

Listenhunde gelten als potenziell gefährlich. Erfahre hier, welche Regeln du beachten musst.

American Pitbull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier – als sogenannte Listenhunde werden diese Hunderassen in Deutschland als gefährlich eingestuft. Damit gelten sie zwar nicht als verbotene Hunderassen, aber ihre Haltung ist mit zahlreichen Einschränkungen und Auflagen verbunden. Die unterscheiden sich je nach Bundesland. Informiere dich hier, falls du überlegst, einem als Listenhund eingestuften Vierbeiner ein festes Zuhause mit der nötigen Verantwortung zu schenken.

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Listenhunde in Deutschland – welche Hunderassen sind verboten?

Als Listenhunde werden Hunderassen bezeichnet, die allein aufgrund ihrer Rassenzugehörigkeit von den Behörden der meisten deutschen Bundesländer als gefährlich eingestuft werden. Lediglich Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachsen und seit 2022 auch Mecklenburg-Vorpommern machen da eine Ausnahme.

Die Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung (HundVerbrEinfVO) besagt, dass es in Deutschland untersagt ist, die Hunderassen American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, American Pitbull Terrierund Staffordshire Bull Terriereinzuführen beziehungsweise sie zu halten. Das gilt auch für Mischlinge dieser Hunderassen.

Ausnahmen werden nur in Sonderfällen gemacht. Erlaubt ist die Einfuhr von Listenhunden nach Deutschland etwa, wenn es sich um Rettungshunde, Diensthunde, Blinden- oder Begleithunde handelt.

Auch für einen Urlaubsaufenthalt darf ein Listenhund nach Deutschland gebracht werden, sofern er eine Dauer von vier Wochen nicht überschreitet. Wer einen Listenhund in Deutschland halten möchte, benötigt die Erlaubnis der im jeweiligen Bundesland zuständigen Behörde.

Genau heißt es im Gesetz: „Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.“

Sind Listenhunde und Kampfhunde das Gleiche?

Listenhunde werden oftmals auch als „Kampfhunde“ bezeichnet. Das liegt vor allem daran, dass es sich um kräftige, muskulöse Tiere handelt. Die als Listenhunde geführten Rassen wurden in der Vergangenheit von Menschen für Tierkämpfe gezüchtet, die zunächst in Großbritannien weitverbreitet waren. Bereits im Jahr 1835 sprach Großbritannien aber offiziell ein Hundekampfverbot aus, später zogen viele andere Länder Europas nach. Trotzdem finden heute noch in vielen Ländern Europas illegale Hundekämpfe statt: In Italien, Spanien, Frankreich, aber auch in Deutschland werden weiterhin Listenhunde gezüchtet, um zu kämpfen.

Sind Listenhunde wie Bullterrier oder Bullmastiff gefährlich?

Diese Frage ist umstritten, doch wissenschaftliche Studien belegen: Listenhunde sind per se nicht gefährlicher als andere Hunde. Ob ein Tier aggressiv, angriffslustig und bissig ist, hängt nicht allein von der Rasse, sondern auch von seiner Erziehung ab. Die Aggressivität ist also nicht unbedingt genetisch bedingt, sondern meist bis zu einem gewissen Grad anerzogen. Wahr ist, dass viele Listenhunde sehr viel Kraft haben und dadurch mit Bissen schwere Verletzungen verursachen können.

Listenhunde in NRW, Bayern & Co. – welche Hunde stehen auf den Rasselisten der Länder?

Jedes deutsche Bundesland hat eigene Hundegesetze. In diesen listen die meisten Länder Hunderassen auf, die ein vermeintlich erhöhtes Aggressionspotenzial aufweisen. In einigen Bundesländern ist diese Liste abgestuft. Das heißt, es erfolgt noch einmal eine Unterteilung in Kategorie 1 und Kategorie 2.

  • In Kategorie 1 befinden sich Hunderassen, deren Gefährlichkeit als nicht widerlegbar gilt.
  • Bei den Rassen in Kategorie 2 wird eine Gefährlichkeit im Gegensatz dazu lediglich vermutet.

Nur in vier Ländern gibt es keine Rasselisten (Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern). In der folgenden Listenhunde-Tabelle findest du eine Übersicht über die Rassen, die aktuell als Listenhunde in den einzelnen Bundesländern gelten (Quelle: Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer, Stand Februar 2024).

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Wichtig: Gegen einzelne Hunde kann auch vorgegangen werden, wenn ihre Rasse nicht auf der Liste steht, sie aber aggressives Verhalten an den Tag legen. Ein solches Verhalten kann verschiedene Gründe haben. Je nach Ursache und konkretem Verhalten sind unterschiedliche Umgangsstrategien gefragt. Wende dich bei Verhaltensauffälligkeiten und/oder Aggressivität an einen professionellen Hundetrainer und frage auch deinen Tierarzt um Rat.

Die detaillierten Verordnungen der einzelnen Länder findest du hier:

Listenhunde: Auflagen

Jedes Bundesland in Deutschland schreibt andere, aber zum Teil sehr ähnliche Auflagen zur Haltung von Listenhunden vor. Zu diesen Auflagen für Listenhunde gehören oft folgende Kriterien:

  • Volljährigkeit des Halters
  • Zuverlässigkeit des Halters (Nachweis durch polizeiliches Führungszeugnis)
  • Wesenstest des Hundes
  • Sachkundenachweis (Lehrgänge und/oder Prüfungen)

Auch der Abschluss einer Versicherung für Listenhunde ist in einigen Bundesländern Pflicht. Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung variieren von Anbieter zu Anbieter und hängen von der Schadenssumme ab. Bis zu einer Schadenssumme von vier Millionen Euro kannst du solche Versicherungen schon ab wenigen Euro im Monat abschließen. Eine Hundehaftpflichtversicherung sollte übrigens jeder Hundehalter besitzen. Infos und Tipps dazu findest du in unserem Beitrag zur Hundehaftpflichtversicherung.

Was ist der Wesenstest?

Bei einem Wesenstest überprüft ein Tierarzt, das Veterinäramt oder Ordnungsamt den Charakter und das Verhalten eines Hundes. Der Wesenstest ist laut Hundeverordnung der Bundesländer mit Rasselisten für alle Listenhunde in Deutschland verpflichtend. Gewöhnlich besteht der Test aus zwei Teilen:

  • Im ersten Teil wird der Halter zu den Haltungsbedingungen und zu Anschaffungsgründen befragt.
  • Im zweiten Teil folgt die praktische Prüfung. Die Prüfer wollen sehen, wie sich der Hund in alltäglichen Szenarien und Stresssituationen verhält. Dazu wird er bewusst provoziert. Getestet werden auch der Gehorsam und die Führungsrolle seiner Begleitperson: Die Prüfer testen, ob der Hund den Halter als Führungsperson anerkennt. Des Weiteren wird überprüft, wie der Listenhund auf andere, ihm fremde Hunde, Personen sowie auf seine Umwelt reagiert.

Welches Alter ein Hund bei einem Wesenstest haben sollte, bestimmen die Bundesländer. Im Schnitt sind die Tiere zwischen sechs bis 15 Monaten alt. Der Test kostet je nach Bundesland ca. 100 bis 300 Euro. Die Kosten dafür muss der Halter tragen.

Was passiert nach einem erfolgreichen Wesenstest?

Nach einem erfolgreich absolvierten Wesenstest erhältst du ein sogenanntes Negativgutachten. Hunde aus der Kategorie 2 können in einigen Bundesländern mit einem solchen Gutachten von ihrem Status als Listenhund befreit werden. Sie dürfen dann nicht mehr als Kampfhunde geführt werden. Du bist verpflichtet, dieses Negativzeugnis mit dir zu führen, wenn du mit deinem Vierbeiner unterwegs bist.

Bei Listenhunden der Kategorie 1 ist ein befreiendes Negativgutachten nicht möglich. Der Wesenstest ist dennoch notwendig, um eine Haltung zu legitimieren. In manchen Bundesländern ist es Pflicht, diesen Test alle zwei Jahre zu wiederholen.

Fällt der Hund beim Wesenstest durch, beispielsweise aufgrund von Bissversuchen, entscheiden die zuständigen Prüfenden über weitere Maßnahmen. Diese sind unterschiedlich. So können die Prüfer Ausbildungs- und Trainingseinheiten oder eine Leinen- und Maulkorbpflicht anordnen. Unter Umständen ist es sogar möglich, den Hund zu beschlagnahmen.

American Pitbull Terrier läuft am Strand

Was muss ich beachten, wenn ich mir in Deutschland einen Listenhund anschaffen möchte?

Vor dem Kauf eines Listenhundes musst du dich über die Hundeverordnung in deinem Bundesland informieren. Falls eine Rasseliste vorliegt, bist du verpflichtet, einen Antrag auf Listenhund-Haltung bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Dazu sind alle in der entsprechenden Verordnung aufgeführten Nachweise und Unterlagen erforderlich. Ist die Halteerlaubnis erteilt, hast du diese stets mit dir zu führen, wenn du mit dem Hund unterwegs bist. Ausnahmen gelten für Hunde der Kategorie 2, die ein Negativgutachten haben. In diesem Fall musst du das Gutachten bei dir tragen.

Maulkorb- und Leinenpflicht, Steuer & Versicherung

Für Hunde der Kategorie 1 und Hunde der Kategorie 2 ohne Negativgutachten gilt überall Maulkorb– und Leinenpflicht. Für diese Vierbeiner zahlst du außerdem eine höhere Hundesteuer, oftmals ist auch eine Versicherung für Listenhunde vorgeschrieben. Die Hundesteuer wird von den Städten und Gemeinden erhoben, die selbstständig über deren Höhe entscheiden. Die Hundesteuer für Listenhunde in Deutschland ist in vielen Bundesländern höher als die „normaler“ Hunde, für die Beträge zwischen 25 und 160 Euro im Jahr anfallen können. Einige Bundesländer verlangen zudem eine Kastration beziehungsweise eine Sterilisation sowie eine Einzäunung deines Grundstücks.

Einen Überblick über alle Anschaffungs- und Unterhaltskosten haben wir dir in unserem Ratgeber „Wie viel kostet ein Hund?“ zusammengestellt.

Listenhunde im Ausland – was gibt es zu beachten?

Wenn du mit deinem Listenhund ins Ausland reisen willst, solltest du dich vorher bei der jeweiligen Botschaft oder dem Auswärtigen Amt des Landes über die Ein- und Durchreisebestimmungen informieren. Am besten fragst du auch gleich, wonach sich die Definition als Listenhund richtet. Denn es gibt Länder, in denen schon die Optik das Urteil fällt.

Nicht zuletzt ist die Reiseroute entscheidend. An Grenzen ist die Kontrolle des Hundepasses vorgesehen. Darin steht auch die genaue Rassebezeichnung. Anhand dieser überprüfen die Grenzbeamten, ob eine Einfuhr rechtlich erlaubt ist.

EU-Länder mit besonders strengen Hundeverordnungen

Reisen in der EU ist mit dem Hund normalerweise kein Problem. Mit einem als Listenhund geführten Vierbeiner kann das aber anders aussehen: Besonders streng ist etwa unser Nachbarland Dänemark, das gerade bei Hundebesitzern ein beliebtes Urlaubsziel ist. Insgesamt 13 Hunderassen sind dort verboten; zu ihnen zählen der Pitbull Terrier, der Zentralasiatische Owtscharka sowie der Dogo Argentino. Auch nach Frankreich und Ungarn dürfen viele Listenhunde nicht einreisen.

Listenhunde in Deutschland: Vermittlung über Nothilfen

Es gibt eine Reihe an Vermittlungsstellen beziehungsweise Listenhund-Nothilfen, die darauf spezialisiert sind, ein neues Zuhause für Listenhunde in Deutschland zu finden. Sie arbeiten meist mit Tierschutzorganisationen und Tierheimen zusammen.

Wenn du dich für einen Listenhund interessierst, wirst du in Vorgesprächen auf deine Eignung überprüft. Dabei klärt die Vermittlungsstelle dich auch über die Gesetzeslage der einzelnen Bundesländer auf. Solche Nothilfen sind essenziell, da den meisten Tierheimen die Vermittlung von Listenhunden offiziell nicht gestattet ist. Daher leisten diese Vermittlungen eine enorm wichtige Arbeit. Sie legen viel Wert auf eine sorgfältige Auswahl der Interessenten, da den Hunden ein artgerechtes Leben geschenkt werden soll. Oftmals kommen die dort vermittelten Vierbeiner aus schwierigen Haltungsbedingungen und brauchen eine souveräne Führung und eine konsequente Erziehung. Auf ein solches „Hundeabenteuer“ sollten sich daher nur erfahrene Hundehalter einlassen. Außerdem müssen zukünftige Besitzer sich der Verantwortung bewusst sein, die eine Listenhund-Haltung mit sich bringt.

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